Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

Kiwigrid GmbH
Kleiststraße 10 a-c
01129 Dresden

- im Folgenden „Kiwigrid“ genannt -

Stand: 1. Oktober 2023

 

A  Allgemeine Geschäftsbedingungen

B  Besondere Bedingungen für die Nutzung von Kiwigrid-Produkten als Software as a Service (SaaS)

C  Besondere Bedingungen für die Nutzung von Kiwigrid-Produkten als Platform as a Service (PaaS) (engl.)

D  Besondere Bedingungen für den Verkauf von Kiwigrid-Hardware

E  Besondere Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) 

 

1. Geltungsbereich des Teils A

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote, Bestellungen, Aufträge, Verträge und Lieferungen, auf Grund derer Kiwigrid gegenüber anderen Unternehmen („Kunde“), die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder anderer entsprechender einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen sind, Leistungen aller Art erbringt. Der Kunde und Kiwigrid werden einzeln jeweils „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

1.2 Die einzelnen Abschnitte A bis einschließlich E sind in Ihrer Reihenfolge absteigend entsprechend heranzuziehen (Rangverhältnis), wobei die speziellere Klausel der allgemeinen Klausel einzelfallbasiert stets vorzuziehen ist. 

1.3 Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, gelten nicht, auch wenn Kiwigrid ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 

1.4 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt des erstmaligen Vertragsschlusses mit dem Kunden gültigen, oder vorrangig - soweit erfolgt - in der ihm zuletzt im Rahmen eines Vertragsschlusses mitgeteilten Fassung, als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass Kiwigrid in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

1.5 Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305 b BGB).

1.6 Die Mitarbeitenden von Kiwigrid sind nicht berechtigt, abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, individuelle Garantiezusagen oder Zusicherungen zu geben, es sei denn, sie sind hierzu ausdrücklich bevollmächtigt oder kraft ihrer Organstellung, Prokura oder allgemeiner Handlungsvollmacht berechtigt.

1.7 Sollte Kiwigrid dem Kunden zusätzlich auch Leistungen eines Dritten verschaffen, gelten hinsichtlich dieser Leistungen ergänzend die Geschäftsbedingungen des Dritten, sofern sich der Kunde von diesen vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise Kenntnis verschaffen konnte.


2. Angebot, Vertragsschluss

2.1 Sofern nicht explizit abweichend gekennzeichnet, sind die von Kiwigrid erstellten Angebote freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für dem Kunden überlassene Prospekte, Präsentationen, Abbildungen, Zeichnungen, Produktbeschreibungen oder sonstige Unterlagen, gleich in welcher Form.

2.2 Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Bestellung des Kunden durch Kiwigrid zustande („Einzelvertrag“). Maßgebend für Art, Umfang und Zeit der Vertragsleistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Kiwigrid.

2.3 Angaben von Kiwigrid zum Gegenstand ihrer Leistungen in Prospekten, Präsentationen, Abbildungen, Zeichnungen, Produktbeschreibungen oder sonstigen Unterlagen, die Vertragsgegenstand geworden sind, sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern nur Beschreibungen und Kennzeichnungen des Vertragsgegenstands.

Abweichungen von diesen Daten und Eigenschaften, insbesondere in Bezug auf technische Daten, Maße, Konstruktionen, Leistungsmerkmale, Belastbarkeit, Beschaffenheit, Abbildungen, Zeichnungen und sonstige erhebliche Merkmale sind dann vertragsgemäß, wenn die Verwendung zum vertragsgemäßen Zweck nicht eingeschränkt wird und die Abweichungen dem Kunden zumutbar sind. Kiwigrid behält sich derartige Abweichungen ohne Vorankündigung und auch während der Lieferzeit vor.


3. Change Request

3.1 Soll von dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang abgewichen werden, so handelt es sich um eine Änderung des Leistungsumfanges („Change Request”). Beide Parteien können einen Change Request  vorschlagen. Der Kunde wird einen solchen Change Request an Kiwigrid in Textform, unter detaillierter Beschreibung der gewünschten Leistungsänderung in einer solchen Detailschärfe mitteilen, dass Kiwigrid in die Lage versetzt wird, den Change Request auf seine inhaltlichen, gestalterischen und technischen Auswirkungen auf den bisherigen Leistungsumfang zu ermitteln.

3.2 Kiwigrid wird nach Eingang des entsprechenden Change Requests dem Kunden in Textform mitteilen, welche Kosten für den Kunden mit der Prüfung des Change Requests hinsichtlich der Realisierbarkeit, des zeitlichen und kostenmäßigen Aufwandes für den Kunden anfallen würden. Der Kunde teilt sodann in Textform mit, ob er auf Grundlage der Kostenschätzung eine Prüfung des Change Requests beauftragen möchte.

3.3 Entscheidet sich der Kunde daraufhin gegen eine Prüfung des Change Requests, verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

3.4 Nach Durchführung der Prüfung wird Kiwigrid dem Kunden das Ergebnis der Prüfung in Form eines Nachtragsangebots in Textform übersenden. Der Kunde teilt Kiwigrid innerhalb von fünf (5) Werktagen mit, ob auf Grundlage des von Kiwigrid erstellten Nachtragsangebotes eine Umsetzung des Change Requests erfolgen soll.

3.5 Die Parteien legen auf Grundlage des Nachtragsangebotes die sich daraus ergebenden Änderungen für den Projektverlauf/Leistungsgegenstand einvernehmlich fest. In dieser Zeit führt Kiwigrid die Ausführung des ursprünglichen Leistungsumfanges fort, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.

3.6 Sowohl die Zeit, welche Kiwigrid für die Prüfung des Change Requests benötigt hat, als auch die Zeit, welche die Umsetzung des Change Requests zusätzlich benötigt, wird den ursprünglich vereinbarten Terminen hinzugerechnet.


4. Preise; Preisänderungen; Zahlungsbedingungen; Verzugsregelung

4.1 Sämtliche Preise gelten netto ab Werk (EXW) in Euro, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart.

4.2 Alle Preise verstehen sich dementsprechend zzgl. Umsatzsteuer und Nebenkosten (insbesondere Porto, Fracht, Verpackung und Versicherung sowie Fahrtkosten, Auslösung und Übernachtungskosten). Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

4.3 Nach Aufwand abzurechnende Leistungen werden, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nach Maßgabe der in der Auftragsbestätigung der Kiwigrid angegebenen Preise berechnet.

4.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang und Leistungserbringung oder im Falle einer Abnahme der Leistung nach dieser zur Zahlung fällig und ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei Kiwigrid. Kiwigrid behält sich vor, das Zahlungsziel zu reduzieren oder anderweitige Absicherungen, zum Beispiel Vereinbarung von Vorauszahlungen, Warenkredit-Versicherungen oder Bankbürgschaften, zu verlangen, sollten nach interner Prüfung Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen.

4.5 Die Rechnung ist in einfacher Ausfertigung und unter gesonderter Ausweisung der im Leistungszeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer an die in der Auftragsbestätigung angegebene Rechnungsanschrift zu senden. Geleistete Anzahlungen/Abschlagszahlungen sind in der Rechnung einzeln auszuweisen. Es ist sicherzustellen, dass in allen Rechnungen und Gutschriften die Angaben der §§ 14, 14a UStG vollständig enthalten sind.

4.6 Projektbezogene Reisezeiten und -kosten werden dem Kunden entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen in Rechnung gestellt. Der Kunde hat projektbezogenen Reisen vorab in Textform zuzustimmen.

4.7 Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt unberührt, wenn ein von Kiwigrid nicht zu vertretender Untergang des Vertragsgegenstandes nach dem Gefahrenübergang auf den Kunden stattfindet bzw. stattgefunden hat.

4.8 Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist (s. Ziffer 4.4), befindet sich der Kunde in Verzug. Kiwigrid ist dann berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an die gesetzlichen Zinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

4.9 Gerät der Kunde mit einer Zahlung länger als drei (3) Wochen in Verzug oder entstehen aus anderem Anlass Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, ist Kiwigrid in diesem Fall berechtigt, wegen aller anderen Forderungen die Leistung von Sicherheiten zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen.

4.10 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden setzt voraus, dass der Gegenanspruch aus demselben Einzelvertrag stammt.

4.11 Für den Fall, dass der Kunde die bestellten Leistungen erst nach einer Frist von vier (4) Monaten ab Auftragseingang abruft, ist Kiwigrid berechtigt, die Preise neu zu berechnen, um diese an sich verändernde Marktbedingungen, Beschaffungskosten oder Umsatzsteuer anzupassen. Bei Preiserhöhungen über zehn (10) Prozentpunkten kann der Kunde mit einer Frist von 30 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung den Einzelvertrag schriftlich kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt und die Preiserhöhung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der genannten Frist von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht. 

4.12 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber Kiwigrid zu erfüllen, kann Kiwigrid bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung, soweit gesetzlich zulässig, fristlos beenden. Der Kunde wird Kiwigrid hierüber frühzeitig schriftlich informieren.


5. Mitwirkungspflichten des Kunden; Unterauftragnehmer

5.1 Die nachfolgenden Mitwirkungspflichten sind Hauptleistungspflichten des Kunden und nicht allein als Nebenpflichten bzw. Obliegenheiten einzuordnen.

5.2 Der Kunde wird unverzüglich, in angemessenem Umfang mit Kiwigrid zusammenarbeiten, wenn dies für die Erbringung der vereinbarten Vertragsleistungen erforderlich ist, zur Beantwortung von Fragen bereit sein und die notwendigen Informationen, fachkundigen Mitarbeiter, Kommunikationsmittel und -anschlüsse zur Verfügung stellen sowie Hard- und Software und Räumlichkeiten zugänglich machen.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für die sichere Anwendung der Leistungen und Produkte von Kiwigrid sicherzustellen. Die Anbindung an das Internet in ausreichender Bandbreite und Latenz liegt dabei im Verantwortungsbereich des Kunden. 

5.4 Der Kunde wird Kiwigrid bei Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber anderen Beteiligten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung angemessen auf Anforderung unterstützen. Dies gilt insbesondere für Rückgriffsansprüche von Kiwigrid gegen Vorlieferanten.

5.5 Alle Mitwirkungsleistungen sind für Kiwigrid kostenfrei, vollständig, fristgerecht und in der vereinbarten Art und Weise zu erbringen.

5.6 Kommt der Kunde mit der Erfüllung der in seiner Verantwortung liegenden Handlungen in Verzug, hat Kiwigrid dies dem Kunden unverzüglich anzuzeigen und eine angemessene Frist für die Handlung zu setzen. Nach Ablauf der gesetzten Frist ruht für die Dauer des Verzugs Kiwigrids Leistungsverpflichtung, die ohne diese Handlung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erbracht werden kann. Der dadurch verursachte Mehraufwand ist Kiwigrid zusätzlich zur Vergütung zu erstatten. Ein gesetzliches Kündigungsrecht Kiwigrids bleibt unberührt.

5.7 Kiwigrid kann sich bei der Leistungserbringung ohne vorherige Zustimmung des Kunden Unterauftragnehmern und/oder freier Mitarbeiter bedienen, es sei denn, es liegt ein für Kiwigrid erkennbarer Grund vor, welcher eine solche Beauftragung für den Kunden unzumutbar macht. Sofern Kiwigrid Unterauftragnehmer einsetzt, haftet Kiwigrid für diese, wie für einen eigenen Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB).


6. Lieferung; Lieferverzug; Störungen bei der Leistungserbringung

6.1 Soweit im jeweiligen Einzelvertrag nicht abweichend vereinbart, sind die von Kiwigrid angegebenen Liefertermine und -fristen unverbindlich.  

6.2 Feste Leistungstermine sind ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form zu vereinbaren. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass Kiwigrid die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.

6.3 Wird schriftlich keine andere Vereinbarung getroffen, ist der Leistungsort der Sitz von Kiwigrid.

6.4 Alle Lieferungen erfolgen, falls nicht anderweitig vereinbart, auf Gefahr des Kunden ab dem jeweiligen Auslieferungslager mit Übergabe an den Frachtführer an die im Auftrag angegebene inländische Lieferanschrift. 

Kiwigrid ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn

a) die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,

b) die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und

c) dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, Kiwigrid erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).      

6.5 Kiwigrid haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt im Sinne der Ziffer 17 oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, sowie Ereignisse, die – soweit sie vorhersehbar gewesen wären – Kiwigrid nicht zu vertreten hat (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten), verursacht worden sind. Sofern solche Ereignisse Kiwigrid die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Kiwigrid zur außerordentlichen Kündigung des Einzelvertrags berechtigt. 

6.6 Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Kiwigrid wird den Kunden bei Auftreten von Lieferverzögerungen unverzüglich unterrichten. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, werden die Parteien über die Fortführung der vertraglichen Beziehung verhandeln, um eine für beide Seiten harmonische Lösung herbeizuführen.


7. Abnahme von werkvertraglichen Leistungen

7.1 Bei Beauftragung einer werkvertraglichen Leistung, stellt Kiwigrid das vertragsgemäß hergestellte Werk zur Abnahme innerhalb der von Kiwigrid gesetzten, angemessenen Frist von mindestens vierzehn (14) Werktagen bereit. Nimmt der Kunde das Werk nach Bereitstellung aus einem anderen Grund als wegen eines Mangels nicht ab, so gilt das Werk nach Ablauf der Abnahmefrist als abgenommen (§ 640 Absatz 2 BGB). Eine Nutzung des Werkes durch den Kunden, gleichgültig ob ganz oder teilweise, gilt als Abnahme. § 640 BGB bleibt unberührt.

7.2 Die vorstehende Bestimmung gilt auch für Teilaufträge, die gemäß Vereinbarung der Parteien gesondert abgenommen werden, sowie für einzelne Teile eines Werkes, die vertragsmäßig zusammenwirken sollen, sofern für diese gesonderte Abnahmetermine vereinbart sind (Teilabnahmen). In diesem Fall erhält der Kunde entsprechend dem Arbeitsfortschritt Arbeitsunterlagen, die ihm als Information über den jeweiligen Projektstand dienen. 

7.3 Die jeweils vereinbarte Leistung stellt Kiwigrid dem Kunden zum jeweils vereinbarten Termin zur Abnahme zur Verfügung und fordert ihn in Textform zur Abnahme auf. Soweit möglich, kündigt Kiwigrid mit einem Vorlauf von mindestens fünf (5) Werktagen die Bereitstellung zur Abnahme an. Der Kunde hat die Abnahme innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Bereitstellung in Textform zu erklären, wenn die erbrachte Leistung im Wesentlichen den marktüblichen und vertraglich vereinbarten Spezifikationen entspricht. 

Für die Mängelhaftung gelten die Ziffern 9 und 10 entsprechend.

7.4 Die jeweilige Abnahme ist unverzüglich durchzuführen und in Textform zu erklären. Eventuelle Beanstandungen sind im Abnahmeprotokoll festzuhalten. Geringfügige Mängel, die die Funktion nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung. Das Gleiche gilt für formale Fehler, diese werden unverzüglich von Kiwigrid beseitigt. 

7.5 Ist nach der Beschaffenheit des Gewerkes die Abnahme ausgeschlossen, so tritt an deren Stelle die Vollendung des Gewerkes. 


8. Änderungsvorbehalte

8.1 Kiwigrid hat das Recht, diese AGB jederzeit abzuändern oder um Regelungen für die Nutzung etwaig neu eingeführter zusätzlicher Leistungen, Produkte oder Funktionen zu ergänzen. Die Änderungen und Ergänzungen der AGB werden dem Kunden spätestens vier (4) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung der AGB gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die vorgenannte Änderungsankündigung folgt, in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) widerspricht. Kiwigrid verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen. 

8.2 Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Textform selbst.

8.3 Kiwigrid ist zu Leistungs- und Produktänderungen (auch softwareseitig) berechtigt, sofern Kiwigrid ein berechtigtes Interesse an der Leistungs- und Produktänderung hat. Ein berechtigtes Interesse von Kiwigrid liegt insbesondere vor, 

a) sofern die Leistungs- und Produktänderung erforderlich ist, um die Übereinstimmung der von Kiwigrid angebotenen Leistungen und Produkte mit dem auf diese jeweilige Leistung anwendbaren Rechts herzustellen, insbesondere, wenn sich die Rechtslage ändert;

b) sofern Änderungen oder Weiterentwicklungen zur Anpassung des Produktportfolios an eine neue Produktpolitik;

c) sofern Änderungen oder Weiterentwicklungen dem jeweils aktuellen Stand der Technik angepasst werden müssen; 

d) sofern Kiwigrid damit einer an Kiwigrid gerichteten Gerichts- oder Behördenentscheidung nachkommt; 

e) sofern dies erforderlich ist, um Sicherheitslücken der Software zu beseitigen;

f) weil sich die Leistungen oder Vertragskonditionen von Drittanbietern (z.B. bei Integrationen) oder Nachunternehmen (z.B. bei zusätzlichen Funktionalitäten) wesentlich ändern, oder

g) sofern dies überwiegend vorteilhaft für den Kunden ist.

8.4 Kiwigrid behält sich dabei das Recht vor, insbesondere die Bereitstellung von zusätzlichen Funktionalitäten oder Integrationen einzuschränken oder zu beenden, wenn die technischen Partner der zusätzlichen Funktionalitäten oder Integrationen bzw. die Anbieter von Drittsystemen ihre Leistungen oder Leistungsbedingungen wesentlich einschränken oder ändern und eine weitere Bereitstellung deshalb für Kiwigrid nicht mehr zumutbar ist, z.B. weil der Mehraufwand durch Kiwigrid unverhältnismäßig groß ist. Bei quartalsweiser Abrechnung erhält der Kunde in diesem Fall eine angemessene anteilige Erstattung im Voraus gezahlter Gebühren, sofern die zusätzliche Funktionalität oder Integration gesondert abgerechnet wurde.

8.5 Soweit Produkte von Kiwigrid nicht mehr weiterentwickelt und/oder angeboten werden können oder sollen und kein Fall der Ziffer 8.3 vorliegt,

a) wird Kiwigrid den Kunden grundsätzlich mit mindestens zwölf (12) Monaten Vorlauf über das Auslaufen informieren; 

b) darf Kiwigrid den Kunden mit einer kürzeren Frist von mindestens drei (3) Monaten informieren, sofern und soweit dies zwingend erforderlich ist, weil etwa ein Vorlieferant wegfällt, ohne dass dies für Kiwigrid vorhersehbar war und die Einhaltung der Frist von zwölf (12) Monaten für Kiwigrid nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre; 

c) wird Kiwigrid, sofern sie den Kunden mit der verkürzten Frist von drei (3) Monaten informiert, dem Kunden die hierfür zwingenden Gründe mitteilen und darlegen, weshalb die Einhaltung der Frist von zwölf (12) Monaten mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre,

wobei die Ansprüche des Kunden auf die betreffende Leistung entsprechend entfallen. Für eine im Voraus gezahlte Vergütung für ein ausgelaufenes Produkt erhält der Kunde eine angemessene, anteilige Erstattung..

8.6 Für den Fall, dass die jeweilige Leistungs- und Produktänderung wesentlich ist und die Fortsetzung des Vertrages dadurch für den Kunden nur schwer zumutbar ist bzw. der Kunde form- und fristgerecht im Sinne der Ziffer 8.1 widerspricht, wird das Vertragsverhältnis unter den bis zur jeweiligen Änderung geltenden Bedingungen fortgesetzt. In diesem Fall behält sich Kiwigrid das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor. Wesentliche Änderungen sind Änderungen, die zu einer deutlichen Reduzierung an Funktionalitäten oder Integrationen als in der vorhergehenden Version des jeweiligen Produktes (auch: Software) führen. 

8.7 Ergänzend zu Ziffer 4.11 ist Kiwigrid berechtigt, die Preise für die (kostenpflichtigen) vertraglich vereinbarten Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen jährlich in angemessener Höhe anzupassen. Diese Preisanpassung sowie den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisanpassung wird Kiwigrid dem Kunden in Textform bekanntgeben. Die Preisanpassungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. In diesem Fall gelten die Widerspruchs- und Kündigungsvorschriften aus Ziffer 4.11. 


9. Sachmängel; Verjährung; Aufwendungsersatz

9.1 Kiwigrid leistet Gewähr nur für die individualvertraglich geschuldete Beschaffenheit der Leistungen. 

9.2 Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Kenntniserlangung in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden dafür die entsprechenden Formulare bzw. das von Kiwigrid zur Verfügung gestellte Fehlermeldetool im Sinne der Ziffer 5, Abschnitt B (Besondere Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Kiwigrid-Produkten als Software as a Service (SaaS)) verwendet. Verletzt der Kunde diese Anzeigepflicht, sind die Gewährleistungsansprüche insoweit eingeschränkt, sofern und soweit durch eine rechtzeitige Anzeige die Mangelbeseitigung hätte beschleunigt oder ein Schaden hätte vermieden werden können. Ergänzend gilt die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB).

9.3 Soweit möglich, wird Kiwigrid Mängel unverzüglich beheben. Ist die unverzügliche Mängelbeseitigung aus triftigen Gründen nicht möglich, wird Kiwigrid den Mangel innerhalb einer einzelfallbasiert angemessenen Frist beheben. Ist der Mangel nach umfangreicher Prüfung nicht behebbar, gilt § 439 Absatz 4 BGB. 

9.4 Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung des Kunden, nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Softwarefehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Einzelvertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht. 

Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 11 ergänzend.

9.5 Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt ein (1) Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriff nach § 478 BGB bleiben unberührt. Gleiches gilt, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kiwigrid, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.  

9.6 Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch Kiwigrid führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. 

9.7 Kiwigrid kann die Art der Nacherfüllung nach eigener Wahl bestimmen. Im Rahmen der Mangelbehebung kann Kiwigrid eine Umgehungslösung zur Verfügung stellen, soweit und solange dies dem Kunden zumutbar ist. Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.

9.8 Rückgriffsansprüche bei Verträgen über digitale Produkte gemäß § 327 u BGB bleiben unberührt. 

9.9 Kiwigrid kann eine Vergütung ihres Aufwands verlangen, soweit  

a) sie aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder  

b) eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist, oder  

c) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden anfällt.


10. Rechte Dritter, Rechtsmängel

10.1 Für Verletzungen von Rechten Dritter durch ihre Leistung haftet Kiwigrid nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird.  

10.2 Kiwigrid haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung.  Ziffer 9.1 Satz 1 gilt entsprechend.  

10.3 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung der Kiwigrid seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich Kiwigrid. Kiwigrid und ggf. ihre Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren.  

10.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen oder sich über diese zu vergleichen, bevor er Kiwigrid angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.

10.5 Werden durch eine Leistung der Kiwigrid Rechte Dritter verletzt, wird Kiwigrid nach eigener Wahl und auf eigene Kosten  

a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder  

b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder 

c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn Kiwigrid keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. 

Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.

10.6 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 9.5. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 11 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand der Kiwigrid gilt Ziffer 9.9 entsprechend.


11. Haftung

11.1 Kiwigrid haftet dem Kunden stets

a) für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, 

b) für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und

c) für Produkthaftungsschäden entsprechend den Regelungen im Produkthaftungsgesetz. 

11.2 Kiwigrid haftet nicht im Falle leichter Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.  

11.3 Unbeschadet der Ziffern 11.1 und 11.2 wird die Haftung von Kiwigrid für alle Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.

11.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Kiwigrid.

11.5 Soweit Kiwigrid technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 11.1 unter Ausschluss jeglicher Haftung.

11.6 Sofern Garantieerklärungen abgegeben werden sollen, bedürfen sie einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, die als Anlage dem Einzelvertrag beizufügen ist. Die Verwendung von Begriffen wie Garantie, Zusicherung oder zugesicherte Eigenschaft begründet aus sich selbst heraus keine Garantie im Sinne des BGB, sondern ist ausschließlich leistungsbeschreibend zu verstehen.

11.7 Vorbehaltlich der Bestimmungen unter Ziffer 11.1 ist die Haftung der Kiwigrid für entgangenen Gewinn und nicht realisierbare Einsparungen ausgeschlossen. 


12. Vertraulichkeit

12.1 Vertrauliche Informationen sind sämtliche Informationen, die einer der Parteien, unabhängig von der Durchführung des Einzelvertrages zur Verfügung stehen bzw. gestellt werden, und die der jeweils anderen Partei bei Durchführung des Einzelvertrages bekannt sind bzw. bekannt werden, einschließlich Informationen zur Vertragsbeziehung zwischen den Parteien selbst. Dabei ist es irrelevant, auf welche Weise die Informationen zur Verfügung gestellt bzw. bekannt werden. Vertrauliche Informationen sind ferner Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind. Dies können auch solche Informationen sein, die bei einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. 

12.2 Die Parteien sind verpflichtet, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren und diese nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben, bzw. diesen zugänglich zu machen. Die vertraulichen Informationen einer der Partei dürfen von der jeweils anderen Partei ausschließlich für interne Zwecke verwendet werden. Informationen, die von einer Partei als „vertraulich“ oder in ähnlicher Weise gekennzeichnet sind bzw. werden, dürfen von der jeweils anderen Partei nur zum Zwecke der Durchführung des Einzelvertrages verwendet werden. 

12.3 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden. Die Parteien haben zur Geheimhaltung die gleiche Sorgfalt, mindestens jedoch ein angemessenes Maß an Sorgfalt, anzuwenden, die er beim Umgang mit eigenen Informationen von ähnlicher Bedeutung anwenden würde.

12.4 Reverse Engineering (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG) ist nicht erlaubt. Die Parteien sind also nicht berechtigt, erhaltene Muster, Produkte etc. zu öffnen, zu beobachten, zu zerlegen oder an ihnen Reverse Engineering zu betreiben oder erhaltene Software zu disassemblieren, zu dekompilieren oder ggf. in eine andere Code-Form zu übersetzen, soweit nichts anderes geregelt ist. 

12.5 Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. 

12.6 Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung.  

12.7 Der Kunde wird diese Verpflichtungen auch seinen Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.


13. Urheberrecht an Kiwigrid-Unterlagen; Vertragsstrafe

13.1 Sämtliche Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Entwürfe, Prospekte, Kataloge, Modelle, Montage-, Instruktions- sowie Konstruktionsunterlagen sowie das Design und die Konzeptbeschreibung sind und bleiben geistiges Eigentum der Kiwigrid. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung die sich daraus ergebenden Unterlagen zu vervielfältigen, selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Er ist auch nicht berechtigt, daraus Nachbauten zu erstellen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. 

13.2 Verstößt der Kunde gegen die in Ziffer 12 sowie in Ziffer 13.1 enthaltenen Verpflichtungen, so hat er eine nach billigem Ermessen von Kiwigrid festzusetzende, im Streitfall von der jeweils zuständigen Gerichtsbarkeit zu überprüfende, Vertragsstrafe an Kiwigrid zu zahlen, es sei denn, er hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, bleiben unberührt.


14. Datenschutz

14.1 Der Kunde wird im Rahmen des Vertrages und der Nutzung der Produkte von Kiwigrid die dem Kunden obliegenden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere gemäß DSGVO und BDSG strikt beachten. Soweit der Kunde im Rahmen der Vertragsdurchführung bzw. Servicenutzung personenbezogene Daten an Kiwigrid übermitteln sollte, ist der Kunde für eine entsprechende Übermittlungsbefugnis verantwortlich. 

14.2 Sofern Kiwigrid Zugang zu personenbezogenen Daten des Kunden hat oder diese zur Erbringung der Vertragsleistungen verarbeitet, wird Kiwigrid nur weisungsgebunden im Rahmen des erteilten Datenverarbeitungsauftrags des Kunden tätig. Die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen dieser Auftragsdatenverarbeitung sind in einem entsprechenden Vertrag gem. Art. 28 DSGVO geregelt. 

14.3 Im Falle einer gemeinsam zu verantwortenden Datenverarbeitung werden die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen eines Vertrages gem. Art. 26 DSGVO geregelt.

14.4 Der Kunde bleibt sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne der Verantwortliche. Der Kunde stellt Kiwigrid von sämtlichen Forderungen und behördlichen Maßnahmen und Sanktionen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten insoweit  frei, wie KIwigrid die Datenverarbeitung nicht zu vertreten hat. Dies gilt nicht, wenn Kiwigrid die unzulässige Verarbeitung allein zu vertreten und entgegen den Weisungen des Kunden vorgenommen hat. Die Haftung des Kunden schließt den Ersatz angemessener Kosten der Rechtsverteidigung ein. Alle weiteren Ansprüche und Rechte von Kiwigrid bleiben unberührt. 

14.5 Kiwigrid gewährleistet, dass Daten des Kunden ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Staat gespeichert werden, in dem ein zur Europäischen Union vergleichbares Datenschutzniveau garantiert wird und ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss existiert, gespeichert werden, soweit nichts anderes vereinbart ist. 

14.6 Die Verpflichtungen aus den Ziffern 14.1 bis 14.5 bestehen, solange Daten im Einflussbereich von Kiwigrid liegen, auch über das Ende des jeweiligen Einzelvertrages hinaus.


15. Exportbedingungen

15.1 Die Produkte von Kiwigrid unterliegen ggf. den jeweils einschlägigen Exportbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika, der Europäischen Union und/oder der Bundesrepublik Deutschland. Der Kunde verpflichtet sich, bei einer etwaigen Wiederausfuhr der Produkte sämtliche national oder international geltenden einschlägigen Exportbestimmungen zu beachten und ggf. die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

15.2 Im Falle der Verletzung dieser Verpflichtungen wird der Kunde Kiwigrid von sämtlichen Ansprüchen freistellen und sämtliche Schäden ersetzen, die der Lieferant oder Lizenzgeber, Dritte oder staatliche und/oder internationale Behörden bzw. Organisationen gegenüber Kiwigrid geltend machen.

15.3 Der Kunde hat seine Vertragspartner schriftlich auf die Exportbestimmungen hinzuweisen.


16. Verhaltensgrundsätze und Loyalität

16.1 Kiwigrid und der Kunde erklären Folgendes:

h) Wir achten und unterstützen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und nutzen unseren Einfluss, um zu verhindern, dass Menschenrechtsverletzungen geschehen.

i) Wir achten und unterstützen die Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation (ILO). Wir leben Diversität und Gleichbehandlung unabhängig von Geschlecht, Familienstand, ethnischer Herkunft, Nationalität, Alter, Religion, sexueller Orientierung, körperlicher oder geistiger Behinderung. Wir wahren die Vereinigungsfreiheit und erkennen das Recht auf Tarifverhandlungen an. Wir streben nach Arbeits- und Anlagensicherheit sowie Gesundheitsschutz auf höchstem Niveau.

j) Wir bekennen uns zu einem verantwortlichen Umgang mit den natürlichen Ressourcen und fördern den Einsatz umweltfreundlicher Technologien.

k) Wir treten für freien Wettbewerb und transparente Märkte ein und bekämpfen unlauteren Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Im Umgang mit Unternehmensinformationen werden die nationalen und internationalen kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen eingehalten.

l) Wir stellen einen sorgsamen Umgang mit personenbezogenen Daten sicher.

m) Wir setzen uns für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen und geistigem Eigentum Dritter ein.

n) Wir beachten die Rechtsvorschriften und Verfahren zur Erhebung von Steuern, zur Gewährung von Subventionen und zur Vergabe öffentlicher Aufträge.

o) Wir dulden keine Korruption und ergreifen alle erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption. Kollisionen von privaten Mitarbeiterinteressen und Unternehmensinteressen sind zu vermeiden. Wir achten darauf, dass es zu keinen unangemessenen Einflussnahmen auf die Politik kommt.

p) Wir halten die anwendbaren nationalen und internationalen Sanktions- und Embargovorschriften sowie sonstige Beschränkungen des Außenwirtschaftsrechts ein.

q) Wir ergreifen alle erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche von Erträgen aus Straftaten.

16.2 Die Parteien werden kritische oder herabsetzende Äußerungen über die andere Partei, insbesondere im Hinblick auf organisatorische Vorgänge, technische Fragen oder ähnliches, gegenüber Dritten unterlassen. Dies gilt auch für die Dauer von zwei (2) Jahren nach Beendigung eines Einzelvertrages.


17. Höhere Gewalt („force majeure“)

17.1 Weder Kiwigrid noch der Kunde haften für die Verletzung ihrer jeweiligen Verpflichtungen, sofern und soweit die Verletzung auf höherer Gewalt beruht. Die Parteien sind insoweit von der betroffenen Vertragspflicht befreit. Höhere Gewalt liegt vor bei von außen kommenden, nicht voraussehbaren oder nicht durch vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt abwendbaren Ereignissen. Dies kann beispielsweise vorliegen, wenn die Erfüllung der Vertragspflicht nicht möglich ist, etwa aufgrund von Feuer, Hochwasser, Erdbeben, Explosionen, Naturereignissen, Kriegshandlungen, Terrorismus, Unruhen, Epidemien, Pandemien, behördlich angeordneten Quarantäne-Maßnahmen, unvorhersehbaren Im- und Exportverboten, allgemeinen Störungen der Telekommunikation oder Energieversorgung, Streik, Aussperrung, oder aufgrund von anderen, vergleichbaren Ereignissen oder Umständen, die außerhalb des vernünftigerweise zu erwartenden Einflussbereichs der jeweils betroffenen Partei liegen.

17.2 Die Parteien werden sich unverzüglich wechselseitig vom Vorliegen eines Ereignisses höherer Gewalt und von dessen Wegfall in Textform informieren.

17.3 Der jeweils Leistungsverpflichtete ist in Fällen höherer Gewalt berechtigt, das Erbringen der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Vereinbarte Leistungs- und Zahlungstermine verschieben sich entsprechend.

17.4 Lässt sich die durch einen Terminaufschub nach Ziffer 17.3 von der höheren Gewalt beeinträchtigte Leistungsfähigkeit nicht wiederherstellen, verhandeln die Parteien über eine Neuausrichtung der Vertragsdurchführung mit dem Ziel, an den Regelungen bzw. der Intention des jeweiligen Einzelvertrages festzuhalten. Dabei prüfen die Parteien insbesondere, ob der wegen höherer Gewalt unmögliche oder verzögerte Leistungsbeitrag auf anderem Wege durch die betroffene Partei erbracht werden kann.

17.5 Die Regelungen in dieser Klausel gelten nicht für die Verletzung der Pflicht zur Zahlung von Geldschulden.

17.6 Soweit nicht anders vereinbart, fallen auch Garantieversprechen des Anbieters unter diese Klausel zur höheren Gewalt.


18. Schlussbestimmungen

18.1 Ein Verzicht auf Rechte oder Ansprüche oder Formvorschriften im Einzelfall oder auch im wiederholten Falle beinhaltet keinen diesbezüglichen Verzicht für die Zukunft.

18.2 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten ist Dresden.

18.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen und soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand Dresden vereinbart. Kiwigrid ist jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.

18.4 Sollte eine Klausel in einer individualvertraglichen Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck entspricht. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke oder einer Gesetzesänderung entsprechend. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

18.5 Auf das jeweilige Rechtsverhältnis zwischen Kiwigrid und dem Kunden findet deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes, Anwendung.

B. Besondere Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Kiwigrid-Produkten als ‚Software as a Service‘ („SaaS“)

 

1. Geltungsbereich des Teils B

1.1 Kiwigrid ist ein Plattformanbieter und ermöglicht seinen Kunden die Vernetzung von Energie-Erzeugern, -Verbrauchern, -Speichern und E-Mobilität im intelligenten Stromnetz. 

1.2 Diese SaaS-Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der von Kiwigrid in ihrem Verfügungsbereich (ab Schnittstelle Rechenzentrum zum Internet) als SaaS bereitgestellten Kiwigrid-Produkte durch den Kunden. Ergänzend gelten die Regelungen des Allgemeinen Teils A der AGB.


2. Vertragsgegenständliche Leistungen

2.1 Vertragsgegenständliche Leistungen sind von Kiwigrid angebotene Software-Produkte, insbesondere Kiwigrid-Applikationen und Kiwigrid-Services (“Kiwigrid-Produkte”). Der Leistungsumfang, die Beschaffenheit, der Verwendungszweck und die Einsatzbedingungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Produktbeschreibungen.

2.2 Die Kiwigrid-Produkte dürfen nur durch den Kunden und nur zu den im Einzelvertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Kunde darf während der Laufzeit des Einzelvertrages auf die Kiwigrid-Produkte über das Internet zugreifen und mittels unterstützter Browser oder einer anderen geeigneten Anwendung (z.B. „App“) die mit der Software verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen.

2.3 Darüberhinausgehende Leistungen, etwa die Entwicklung kundenindividueller Lösungen oder erforderliche Anpassungen, bedürfen eines gesonderten Einzelvertrages. 


3. Nutzungsumfang und -rechte

3.1 Kiwigrid wird dem Kunden für die Dauer des Einzelvertrages die einfache Nutzungsmöglichkeit an der jeweils aktuellen Version der beauftragten Kiwigrid-Produkte über einen Internetzugang im Rahmen eines SaaS einräumen. Der Kunde darf die ihm eingeräumte Nutzungsmöglichkeit an seine Kunden („Endkunden“) sowie an berechtigte Installationspartner („Installateure“) weitergeben, sowie den Endkunden und Installateuren Nutzungsrechte, im Umfang wie in Ziffer 3.3 beschrieben, einräumen. 

3.2 Der Kunde kann im Markt als Anbieter der Kiwigrid-Produkte auf der Kiwigrid-Plattform auftreten („White-Label“). In diesem Falle und zu diesem Zweck wird dem Kunden, nach Maßgabe und für die Dauer des Einzelvertrages, das einfache Recht eingeräumt, die White-Label-Produkte der Kiwigrid nach Absprache mit der eigenen Marke versehen zu lassen („Branding“) und die Produkte unter dieser seinen Endkunden und Installateure anzubieten.  

Eine Weitergabe der Nutzungsmöglichkeit im Wege einer Unterlizenz an B2B-Kunden des Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Kiwigrid gestattet und bedarf einer entsprechenden Reseller-Vereinbarung zwischen den Parteien.

3.3 Kiwigrid wird für den Kunden einen Kunden-Mandanten (Account) auf dem Backend der Kiwigrid-Plattform (“KiwiOS.cloud”) einrichten und in dessen Auftrag für die Dauer des Einzelvertrages betreiben. Kiwigrid (oder ein von Kiwigrid ermächtigter Dritter) stellt die für die Nutzung des Kunden-Mandanten und der beauftragten Kiwigrid-Produkte notwendige Rechenleistung und den benötigten Datenspeicher zur Verfügung. 

Folgende Leistungen werden durch Kiwigrid erbracht:

a) Hosting, Betrieb und Pflege der KiwiOS.cloud;

b) Bereitstellung, Betrieb und Pflege der beauftragten Kiwigrid-Produkte im eingerichteten Kunden-Mandanten der KiwiOS.cloud;

c) Speicherung der Daten für und im Auftrag des Kunden, die durch den Betrieb und die Nutzung entstehen.

3.4 Der Kunde darf die beauftragten Kiwigrid-Produkte auf dem eingerichteten Kunden-Mandanten im Rahmen des ihm von Kiwigrid eingeräumten, nicht-ausschließlichen Nutzungsrechts für vertragsgemäße, eigene Zwecke und durch eigenes Personal nutzen, seine Daten verarbeiten und speichern. Soweit der Kunde die ihm eingeräumte Nutzungsmöglichkeiten an Endkunden oder Installateure weitergibt, dürfen diese die Kiwigrid-Produkte nur für die vertragsgegenständlichen Zwecke des jeweiligen Endkunden nutzen und nur dessen Daten verarbeiten und speichern.

3.5 Der dem Kunden eingerichtete Kunden-Mandant auf der KiwiOS.cloud ist gegen den unberechtigten Zugriff Dritter geschützt. Kiwigrid übermittelt dem Kunden die für die Nutzung des Kunden-Mandanten erforderlichen Zugangsdaten zur Identifikation und Authentifikation. Dem Kunden ist es nicht gestattet, diese Zugangsdaten unberechtigten Dritten zu überlassen. Erlangt der Kunde Kenntnis von einem unberechtigten Zugriff auf Zugangsdaten, den Kunden-Mandanten oder die KiwiOS.cloud, wird er Kiwigrid unverzüglich in Text- oder Schriftform informieren und betroffene Zugangsdaten ändern oder ändern lassen. Hat Kiwigrid aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte den Verdacht, dass Zugangsdaten missbraucht oder vertragswidrig genutzt werden, kann Kiwigrid diese Zugangsdaten sperren und ersetzen. Dabei wird Kiwigrid berechtigte Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Leistungsverweigerungsrechte von Kiwigrid bleiben unberührt. 

Die Zugangsberechtigung ist inhaltlich auf die zum Zeitpunkt der Freischaltung jeweils geltenden Nutzungsbedingungen für den Kunden-Mandanten beschränkt. Soweit Nutzungsbedingungen gelten, werden diese dem Kunden bzw. Endabnehmer/Verbraucher vor der Freischaltung des Portalzugangs angezeigt und sind von ihm elektronisch zu bestätigen.

3.6 Eine Überlassung der Software der Kiwigrid-Produkte, insbesondere der KiwiOS.cloud, an den Kunden erfolgt nicht; der Kunde kann keine Änderungen an dieser Software vornehmen, außer im erlaubten Rahmen des § 69d Urhebergesetz‎ (UrhG), soweit dieser überhaupt auf die hier vereinbarten Vertragsleistungen anwendbar ist.

3.7 Kiwigrid schuldet die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit nur der jeweils aktuellen Version der Kiwigrid-Produkte. Fehlerbehebungen werden jeweils nur auf Basis der aktuellen Version bereitgestellt. Kiwigrid kann die Kiwigrid-Produkte während der Einzelvertragslaufzeit jederzeit auch ohne gesonderte Zustimmung des Kunden aktualisieren und sonst angemessen ändern, insbesondere zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, technische Entwicklungen oder zur Verbesserung der Funktionalitäten oder der IT-Sicherheit. Kiwigrid wird berechtigte Interessen des Kunden dabei angemessen berücksichtigen und während der Laufzeit des Einzelvertrages mindestens die in der betreffenden Produktbeschreibung zugesagten Funktionen zur Verfügung stellen. 

3.8 Der Zugang des Kunden, der Endkunden und der Installateure zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Diese tragen die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit ihres Internet-Zugangs einschließlich der Übertragungswege sowie des eigenen Computers.


4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Zusätzlich zu den Mitwirkungspflichten aus dem Allgemeinen Teil A der AGB wird der Kunde:

a) weder unbefugten Dritten Zugriff auf die Kiwigrid-Produkte, insbesondere auf die KiwiOS.cloud geben oder einen Abruf von dort gespeicherten Informationen zulassen, noch die Programme von Kiwigrid beeinträchtigen, noch in das Datennetz von Kiwigrid eindringen oder einen solchen Eingriff fördern;

b) die ihm und/oder dem Nutzer zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen geheim halten, vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben;

c) alle berechtigten Nutzer verpflichten, die hier vereinbarten Bestimmungen einzuhalten;

d) Rechte Dritter an genutzten Dokumenten oder Werken respektieren (z. B. beim Hochladen von Texten oder Daten auf die Kiwigrid-Plattform, die von Dritten stammen oder Daten Dritter enthalten) und keine widerrechtlichen Inhalte hochladen oder die Vertragsleistungen für deren Verarbeitung zu nutzen (insbesondere keine rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdende, politisch extreme oder andere verbotene Inhalte auf die Server Kiwigrids laden);

e) vor der Übermittlung von Daten und Informationen an Kiwigrid, diese auf Viren untersuchen sowie die Software verwenden, die dem neuesten Stand der Technik entspricht;

f) die Kiwigrid-Plattform oder Teile von ihr nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken oder zu anderen nicht rechtskonformen Zwecken nutzen.

4.2 Zur erfolgreichen Einrichtung eines Kunden-Mandanten auf der KiwiOS.cloud und des Brandings dieses Kunden-Mandanten und der bestellten Kiwigrid-Produkte muss der Kunde insbesondere folgende Inhalte fristgerecht bereitstellen:

a) Zuarbeit zu den Kiwigrid-Style-Guides inkl. Standard-Farbset; 

b) Logo als *.svg Datei oder Vektorgrafik oder *.png Datei;

c) Schriftarten inkl. aller erforderlichen Nutzungsrechte, die die Verwendung der Schriftart in den Kiwigrid-Produkten durch Kiwigrid erlauben;

d) Links zum Impressum, zur Datenschutzerklärung und zu den Nutzungsbedingungen; 

e) Service-Kontaktdaten; und 

f) sofern beauftragt: Ziel-Domain/Zertifikate.

Änderungswünsche nach vollzogener Mandanten-Einrichtung werden gemäß den Regelungen der Ziffer 3 des Allgemeinen Teils A der AGB (Change Request) behandelt.


5. Fehlermeldeverfahren

5.1 Der Kunde wird Kiwigrid unverzüglich über auftretende Fehler an den Vertragsleistungen unterrichten. Dazu stellt Kiwigrid dem Kunden einen Zugang zu einem Fehlermeldetool bereit. Der Kunde wird das jeweils von Kiwigrid zur Verfügung gestellte Fehlermeldetool benutzen.

5.2 Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die KiwiOS.cloud oder Teile von ihr die in der Produktbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, den Programmlauf unkontrolliert abbricht oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet und dies jeweils von Kiwigrid zu vertreten ist, so dass die Nutzung der KiwiOS.cloud oder von Teilen von ihr nicht möglich ist.

5.3 Bei Meldung eines Fehlers im Rahmen des Fehlermeldeverfahrens wird der Kunde darauf achten, dass mindestens Folgendes eingehalten wird:

a) Fehlermelder und Empfänger der Fehlermeldung sind eindeutig bestimmt.

b) Die Art der Fehlermeldung muss derart abgestimmt sein, dass ein gemeldeter Fehler beim Kunden und/oder Kiwigrid reproduzierbar ist: Eindeutige Fehlerbeschreibung, Termin des Auftretens des Fehlers, Rahmenbedingungen bei Auftreten des Fehlers, gegebenenfalls Screenshots.


6. Verfügbarkeit und Serviceleistungen

Die Verfügbarkeit der bereitgestellten Leistungen, die vertragsgegenständlichen Serviceleistungen und einzelnen Service Level ergeben sich aus der Auftragsbestätigung der Kiwigrid zusammen mit der jeweiligen Produktbeschreibung und dem geltenden Service Level Agreement.


7. Gewährleistung

7.1 Mängel der Software der Kiwigrid-Produkte werden von Kiwigrid nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden oder der Kenntnis des Mangels durch Kiwigrid entsprechend den Regelungen in dem geltenden Service Level Agreement behoben. Gleiches gilt für sonstige Störungen der Möglichkeit zur Nutzung der KiwiOS.cloud.

7.2 Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Überlassung der vertragsgemäßen Nutzung der Kiwigrid-Produkte als dauerhaft fehlgeschlagen anzusehen ist. 

7.3 Sollte das jeweilige Kiwigrid-Produkt unter Einbindung eines installierten Energy Managers der Kiwigrid genutzt werden, kann Kiwigrid die Nachbesserung auch durch Bereitstellung eines Software-Updates im Sinne der Ziffer 7 der Betriebssoftware des jeweiligen Energy Managers vornehmen, das den Mangel beseitigt. Der Kunde wird hierfür die gelieferten Energy Manager mit dem Internet verbinden und das Update im erforderlichen Maß nach Vorgaben der Kiwigrid unterstützen. Kiwigrid ist so lange von der Erbringung der Gewährleistung befreit, wie der Kunde die Internetverbindung jeweils für ein Update nicht herstellt oder das Update nicht im erforderlichen Maß unterstützt. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch Kiwigrid, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Einzelvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

7.4 Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch (unerheblicher Mangel) bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln. 

7.5 Eine verschuldensunabhängige Haftung nach § 536 a BGB wird für jede der Parteien ausgeschlossen, soweit es sich um Vertragsleistungen der Software-Miete im Rahmen eines SaaS handelt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die jeweilige Partei. 

7.6 § 578 b BGB bleibt unberührt.


8. Vergütung

8.1 Wiederkehrende SaaS-Leistungen werden ab dem Kalenderquartal der erstmaligen Aktivierung des jeweiligen Energy Managers berechnet. Als abrechnungsrelevanter Nutzer gilt jeder Energy Manager, der im abrechnungsrelevanten Zeitraum (Kalenderquartal im Sinne der Ziffer 8.2) jeweils aktiviert wurde. Jeder abrechnungsrelevante Nutzer kann ein Nutzer eines oder mehrerer SaaS-Produkte sein. Als Grundlage für die Berechnung der Nutzungsgebühren dienen die dem installierten Energy Manager zugeordneten Devices.

8.2 Die Abrechnung der Vergütung für die vertragsgegenständlichen Produkt- und Serviceleistungen erfolgt durch Kiwigrid quartalsweise, jeweils zum 31.03./30.06./30.09./31.12. des Kalenderjahres. Einrichtungsleistungen werden jeweils nach erfolgter Einrichtung abgerechnet. 

8.3 Im Übrigen gelten die Regelungen in Ziffer 4 des Allgemeinen Teils A der AGB.

C. Besondere Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Kiwigrid-Produkten als ‚Platform as a Service‘ („PaaS“) (engl.)

 

Nutzungsbedingungen – Platform as a Service („PaaS“)

KiwiOS.io ist eine Plattform, die verschiedene Platform-as-a-Service-Produkte anbietet. Sie können diese Produkte auswählen, Informationen über sie abrufen und Zugang anfordern, um Ihre eigene Anwendung auf der Plattform KiwiOS zu erstellen.

Vielen Dank dafür, dass Sie die von Kiwigrid angebotene Plattform KiwiOS und die damit verbundenen Produkte wie APIs, Widgets usw. (die hiernach jeweils als ein „Plattformprodukt“ bzw. gemeinschaftlich als die „Plattformprodukte“ bezeichnet werden) nutzen. Indem Sie auf unsere Plattformprodukte zugreifen oder diese nutzen, erklären Sie sich mit den folgenden Bedingungen einverstanden. Falls Widersprüche zwischen diesen Bedingungen, Einzelverträgen und für bestimmte Plattformprodukte geltenden zusätzlichen Bedingungen bestehen, sind in dieser Hinsicht die entsprechenden Einzelverträge bzw. zusätzlichen Bedingungen maßgeblich.

Die nachstehenden Bedingungen, alle zusätzlichen Bedingungen sowie alle anwendbaren Richtlinien und Vorgaben werden gemeinsam als die „Bedingungen“ bezeichnet. Sie sind damit einverstanden, dass die Bedingungen Ihre Beziehung zu uns regeln und erklären, sich an die Bedingungen zu halten. Bitte lesen Sie alle Bedingungen sorgfältig durch. Wenn Sie die Plattformprodukte als Schnittstelle zu oder in Verbindung mit anderen Produkten oder Dienstleistungen von Kiwigrid nutzen, gelten die Bedingungen für diese anderen Produkte oder Dienstleistungen gleichermaßen.

Im Rahmen dieser Bedingungen bezeichnet „Kiwigrid“ die Kiwigrid GmbH mit Sitz in der Kleiststraße 10 a-c, 01129 Dresden, Deutschland, soweit nicht in zusätzlichen Bedingungen für ein bestimmtes Plattformprodukt etwas anderes bestimmt ist. Anstelle von „Kiwigrid“ kann in den Bedingungen auch „wir“, „unser(e)“ oder „uns“ stehen.


1. Konto und Registrierung

1.1 B2B

Kiwigrid betreibt die Plattform KiwiOS und die dazugehörigen Plattformprodukte ausschließlich für Unternehmen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können nicht unsere Kunden werden.

1.2 Annahme der Bedingungen für Unternehmen

Sollten Sie die Plattformprodukte im Namen oder Auftrag eines Unternehmens nutzen, so erklären und versichern Sie, dass Sie dazu befugt sind, dieses Unternehmen an die Bedingungen zu binden. Indem Sie die Bedingungen im Namen des entsprechenden Unternehmens akzeptieren, werden die Bedingungen für dieses verbindlich. (Alle Verweise auf „Sie“, „Ihnen“ oder „Ihr(e)“ in den Bedingungen beziehen sich dann auf das entsprechende Unternehmen.)

1.3 Registrierung

Um auf bestimmte Plattformprodukte zugreifen zu können, müssen Sie möglicherweise während des Registrierungsprozesses für Zugang zu kiwios.io oder während Ihrer fortgesetzten Nutzung der Plattformprodukte bestimmte Informationen (wie Identifikations- oder Kontaktdaten) angeben. Alle Daten, die Sie Kiwigrid in Zusammenhang mit der Registrierung zur Verfügung stellen, müssen grundsätzlich korrekt und aktuell sein. Eventuelle Änderungen teilen Sie uns unverzüglich mit.


2. Verwendung unserer Plattformprodukte

2.1 Gebühren für die Nutzung

Die Gebühren für die Plattformprodukte basieren auf den jeweils zwischen Kiwigrid und Ihnen vereinbarten Preisen.

2.2 Beachten von Gesetzen, Rechten Dritter und anderen Bedingungen von Kiwigrid

Sie werden alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Rechte Dritter beachten (was Gesetze bezüglich des Imports oder Exports von Daten oder Software, des Datenschutzes sowie das vor Ort geltende Recht beinhaltet, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein). Sie unterlassen es, die Plattformprodukte zu nutzen, um illegale Aktivitäten oder die Verletzung von Rechten Dritter zu fördern oder zu unterstützen. Sie sehen davon ab, gegen die anderen Bedingungen von Kiwigrid zu verstoßen. Sie verpflichten auch Ihre Endnutzer dazu, die geltenden Gesetze, Vorschriften und die Bedingungen einzuhalten (und ermöglichen es ihnen nicht wissentlich, dagegen zu verstoßen).

2.3 Zulässiger Zugriff

Sie greifen nur so auf Plattformprodukte zu (oder versuchen dies), wie es in der Dokumentation des jeweiligen Plattformprodukts dargelegt ist. Falls Kiwigrid Ihnen Entwickler-Credentials (wie Client-IDs, API-Keys) zuweist, müssen Sie diese mit den entsprechenden Plattformprodukten verwenden. Sie werden bei der Nutzung der Plattformprodukte weder Ihre eigene Identität noch die Ihres Clients falsch darstellen oder verschleiern.

2.4 Nutzungsrechte

Kiwigrid gewährt Ihnen hiermit das zeitlich auf die Laufzeit befristete, nicht ausschließliche, nicht durch Unterlizenz vergebbare, widerrufliche und nicht übertragbare Recht, auf die Plattform KiwiOS.io zuzugreifen und die Plattformprodukte ausschließlich wie hier dargelegt zu nutzen.

Sie haben keine Rechte, die Ihnen nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Bedingungen gewährt werden. Auch sind Sie nicht berechtigt, die Plattform KiwiOS.io und die Plattformprodukte über den hier gewährten Nutzungsumfang hinaus zu nutzen.

Sie sind nicht berechtigt, die Plattform KiwiOS.io und die Plattformprodukte Dritten zur Verfügung zu stellen, sofern Kiwigrid dem nicht vorab schriftlich zugestimmt hat. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Plattform KiwiOS.io und die Plattformprodukte zu vervielfältigen oder zeitlich befristet zur Nutzung bereitzustellen (vor allem dürfen sie nicht vermietet oder verliehen werden).

2.5 Einschränkungen hinsichtlich der Plattformprodukte

Kiwigrid legt Grenzen für Ihre Nutzung der Plattformprodukte fest und setzt diese durch (z. B. Begrenzung der Anzahl der API-Anfragen, die Sie stellen dürfen, oder der Anzahl der Nutzer, die Sie bedienen dürfen). Dies kann auch technische, geschäftliche oder sicherheitsrelevante Einschränkungen beinhalten. Sie erklären mit diesen Einschränkungen einverstanden und versuchen nicht, die für das jeweilige Plattformprodukt dokumentierten Einschränkungen zu umgehen. Kiwigrid wird Sie gegebenenfalls rechtzeitig informieren. 

2.6 Kommunikation mit Kiwigrid

Wir sind dazu berechtigt, Ihnen bestimmte Mitteilungen in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Plattformprodukte zukommen zu lassen. Sollten Sie dies nicht wünschen, senden Sie bitte eine E-Mail an kiwios​kiwigrid.com.

2.7 Rückmeldungen

Falls Sie uns Feedback oder Vorschläge zu unseren Plattformprodukten zukommen lassen, dürfen wir (und jene Parteien, denen wir dies gestatten) diese Informationen ohne Verpflichtung Ihnen gegenüber verwenden.

2.8 Nichtexklusivität

Die Bedingungen sind nicht exklusiv. Sie erkennen an, dass Kiwigrid Produkte oder Dienstleistungen entwickeln kann, die möglicherweise zu den Clients bzw. anderen Produkten oder Dienstleistungen, die auf der Plattform KiwiOS entwickelt werden, in Konkurrenz stehen.

2.9 Datenschutz

Soweit jene Datenschutzgesetze, die auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Parteien unter diesen Bedingungen anwendbar sind, dies erfordern, verpflichten sich die Parteien, die nötigen Vereinbarungen zu treffen (beispielsweise gemäß Artikel 28 der DSGVO).


3. Ihre Clientanwendungen

3.1 Clientanwendungen und Überwachung

Die Plattformprodukte wurden konzipiert, um Sie dabei zu unterstützen, Ihre Clientanwendungen („Client(s)“) zu optimieren. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Kiwigrid die Nutzung der Plattformprodukte überwacht, um die Qualität sicherzustellen, die Kiwigrid-Plattformprodukte zu verbessern und zu verifizieren, ob Sie sich an die Bedingungen halten. Diese Überwachung umfasst nicht den Zugriff von Kiwigrid auf Ihre Clients und deren Nutzung. Sie kann jedoch die Überprüfung des Datenverkehrs beinhalten, um beispielsweise Sicherheitsprobleme zu erkennen, die Kiwigrid oder deren Nutzer betreffen könnten. Sie sehen davon ab, in diese Überwachung einzugreifen. Kiwigrid ist dazu berechtigt, alle technischen Mittel einsetzen, um ein entsprechendes Eingreifen zu unterbinden. Auch darf Kiwigrid den Zugang zu Plattformprodukten für Sie oder Ihre Clients unangekündigt sperren, sollten wir berechtigten Grund zu der Annahme haben, dass Sie gegen die Bedingungen verstoßen.

3.2 Sicherheit

Sie unternehmen wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um die von Ihrem Client erhobenen Nutzerdaten (einschließlich personenbezogener Daten) vor unbefugtem Zugriff bzw. unbefugter Nutzung zu schützen. Sie unterrichten Ihre Nutzer unverzüglich über jedweden unbefugten Zugriff auf derartige Daten bzw. jedwede unbefugte Nutzung derselben, soweit dies nach geltendem Recht erforderlich ist.

3.3 Eigentümerschaft

Kiwigrid erwirbt kein Eigentum an Ihren Clients. Sie erwerben – mit Ausnahme der in Abschnitt 2 dargelegten Nutzungsrechte – durch die Nutzung unserer Plattformprodukte keine Rechte an denselben oder den Inhalten, auf die über sie zugegriffen wird.

3.4 Nutzerdaten und Clients

Sie halten sich an alle geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften, einschließlich der für personenbezogene Daten geltenden. Sie stellen für Ihren Client eine Datenschutzrichtlinie bereit (und halten diese ein), die den Nutzern Ihres Clients eindeutig und präzise erläutert, welche Nutzerinformationen Sie erheben und wie Sie diese Informationen (auch für Werbung) nutzen und an Kiwigrid und Dritte weitergeben.


4. Verbote und Vertraulichkeit

4.1 Verbote im Hinblick auf Plattformprodukte

Bei der Nutzung der Plattformprodukte dürfen weder Sie selbst noch in Ihrem Namen oder Auftrag handelnde Personen

  1. Dritten eine Unterlizenz zur Nutzung eines Plattformprodukts erteilen. Folglich unterlassen Sie es, einen Client zu erstellen, der im Wesentlichen wie die Produkte der Plattform funktioniert, und diesen Dritten zur Nutzung anzubieten.
  2. Handlungen vornehmen, die darauf abzielen, Viren, Würmer, Fehler, Trojaner, Malware oder sonstige schädliche Komponenten in die Plattformprodukte von Kiwigrid einzubringen.
  3. Dritte verleumden, beleidigen, belästigen, bedrohen oder ihnen nachstellen.
  4. in die Plattformprodukte selbst oder in jene Dienste oder Netzwerke, die diese bereitstellen, eingreifen oder diese unterbrechen.
  5. gesetzeswidrige Online-Glücksspiele oder störende Werbebotschaften bzw. Werbung fördern oder ermöglichen.
  6. Reverse Engineering betreiben oder versuchen, den Quellcode eines Plattformprodukts oder einer damit verbundenen Software zu extrahieren (es sei denn, diese Einschränkung ist unter geltendem Recht ausdrücklich unzulässig). Artikel 3 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) gilt nicht.
  7. die Plattformprodukte für Aktivitäten verwenden, bei denen ihr Einsatz oder ihr Ausfall zu Personenschäden (auch mit Todesfolge) oder zu Umweltschäden führen könnte (z. B. Betrieb von Nuklearanlagen, Flugsicherungsanlagen oder lebenserhaltenden Systemen).
  8. gegen diese Bedingungen oder geltendes Recht verstoßen oder sich das geistige Eigentum Dritter widerrechtlich aneignen und entsprechende Schutzrechte verletzen.
  9. Urheberrechts-, Marken- oder andere Eigentumsrechtsvermerke entfernen, verdecken oder verändern oder Namensnennungen, Impressen bzw. rechtliche oder sonstige Hinweise auf den Ursprung oder die Quelle des Materials verfälschen oder löschen.

4.2 Vertraulichkeit

1. Entwickleranmeldedaten (wie Kennwörter, Schlüssel und Client-IDs) sind für Sie bestimmt und identifizieren Ihren Client. Sie behandeln Ihre Anmeldedaten vertraulich und unternehmen angemessene Anstrengungen, um zu verhindern, dass andere Clients Ihre Anmeldedaten verwenden. Entwickleranmeldedaten in Open-Source-Projekte einzubetten, ist untersagt.

2. Unsere Plattformprodukte und unsere Mitteilungen an Sie können vertrauliche Informationen von Kiwigrid enthalten. Vertrauliche Informationen von Kiwigrid sind beispielsweise alle Materialien, Mitteilungen und Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder unter den gegebenen Umständen üblicherweise als vertraulich betrachtet würden. Sollten Sie entsprechende Informationen erhalten, werden Sie diese nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Kiwigrid an Dritte weitergeben. Nicht Teil der vertraulichen Informationen von Kiwigrid sind Informationen, die Sie eigenständig entwickelt haben, die Ihnen rechtmäßig von Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung zur Verfügung gestellt wurden oder die ohne Ihr Verschulden öffentlich bekannt werden. Sie dürfen vertrauliche Informationen von Kiwigrid offenlegen, wenn Sie gesetzlich dazu gezwungen sind, sofern Sie uns vorab in angemessener Weise darüber in Kenntnis setzen (falls nicht gerichtlich angeordnet wird, dass eine derartige Mitteilung an uns nicht zulässig ist).


5. Content (Inhalte)

5.1 Bereitstellen von Inhalten über unsere Plattformprodukte

Einige unserer Plattformprodukte ermöglichen die Übermittlung von Inhalten. Kiwigrid erwirbt kein Eigentum an geistigen Eigentumsrechten an den Inhalten, die Sie über Ihren Client an unsere Plattformprodukte übermitteln, sofern dies nicht ausdrücklich in den Bedingungen vorgesehen ist. Um Kiwigrid in die Lage zu versetzen, die Plattformprodukte bereitzustellen, zu sichern und zu verbessern, erteilen Sie Kiwigrid eine unbefristete, unwiderrufliche, weltweite, gebührenfreie und nichtexklusive Lizenz zur Nutzung von Inhalten, die über Ihren Client an die Plattformprodukte übermittelt, dort eingestellt oder dort angezeigt werden. Diese Nutzung hat in strikter Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzrichtlinien von Kiwigrid zu erfolgen. „Nutzung“ bedeutet hier das Verwenden, Hosten, Speichern, Ändern, Übermitteln und Veröffentlichen. Bevor Sie Inhalte über Ihren Client an unsere Plattformprodukte übermitteln, stellen Sie sicher, dass Sie über die erforderlichen Rechte verfügen (was die erforderlichen Rechte Ihrer Endnutzer beinhaltet), um uns eine solche Nutzungsberechtigung zu gewähren.

5.2 Abruf von Inhalten

Wenn nichtöffentliche Inhalte eines Nutzers über die Plattformprodukte erlangt werden, dürfen Sie diese Inhalte nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers anderen Nutzern oder Dritten zugänglich machen.

5.3 Abrufen von Daten

Kiwigrid unterstützt das Abrufen von Daten. Sie können die Nutzerdaten, die Sie über unsere Plattformprodukte erhalten haben, jederzeit in einem gängigen und maschinenlesbaren Format abrufen.

5.4 Entfernung von Daten

Daten, die aufgrund von Kündigung, Vertragsablauf oder aus anderen Gründen gelöscht werden müssen, werden nach zwölf (12) Wochen archiviert. Die endgültige Löschung erfolgt 24 Monate nach dem ersten Ersuchen um Entfernung der Daten. Innerhalb dieses Zeitraums kann eine kostenpflichtige Kopie dieser Daten angefordert werden.

5.5 Verbote im Hinblick auf Inhalte

Sofern nicht ausdrücklich durch den Eigentümer der Inhalte oder durch geltendes Recht gestattet, werden Sie Ihren Endnutzern oder sonstigen, in Ihrem Auftrag handelnden Personen nicht gestatten, mit den von den Plattformprodukten zurückerhaltenen Inhalten Folgendes zu tun:

  1. Data Scraping, Datenbanken aufbauen oder anderweitig dauerhafte Kopien entsprechender Inhalte erstellen oder zwischengespeicherte Kopien länger als vom Cache-Header erlaubt aufbewahren
  2. sie kopieren, übersetzen, modifizieren, daraus abgeleitet Werke erstellen, sie verkaufen, vermieten, verleihen, übertragen, vertreiben, öffentlich ausstellen oder Unterlizenzen an ihnen an Dritte vergeben
  3. die Quelle bzw. den Eigentümer solcher Inhalte falsch darstellen oder
  4. Urheberrechts-, Marken- oder andere Eigentumsrechtsvermerke entfernen, verdecken oder verändern oder Namensnennungen, Impressen bzw. rechtliche oder sonstige Hinweise auf den Ursprung oder die Quelle des Materials verfälschen oder löschen.


6. Nutzung für Öffentlichkeitsarbeit und Marketing

6.1 Öffentlichkeitsarbeit

Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Kiwigrid keine Äußerungen bezüglich Ihrer Nutzung eines Plattformprodukts tätigen, die eine Partnerschaft mit Kiwigrid, ein Sponsoring durch Kiwigrid oder eine Empfehlung durch Kiwigrid suggerieren. Wenn Sie Ihre Produkte mit „powered by Kiwigrid“, dem Kiwigrid-Logo oder ähnlichem bewerben möchten, holen Sie bitte vorab unsere Erlaubnis ein.

6.2 Verwendung zu Werbe- und Marketingzwecken

Im Rahmen der Bewerbung, Vermarktung oder Vorführung der von Ihnen genutzten Plattformprodukte und der damit verbundenen Kiwigrid-Produkte darf Kiwigrid in Absprache mit Ihnen Ihren Firmen- oder Produktnamen verwenden. Sie gewähren uns alle erforderlichen Rechte für die oben genannten Zwecke.


7. Nutzung durch Kunden in der Anlaufphase („Startphase“)

Startphase: Kiwigrid bietet in dieser Phase keine SLAs an. Kiwigrid ist dazu berechtigt, Plattformprodukte jederzeit einzustellen, und kann beschließen, ein Plattformprodukt nach der Referenznutzungsphase nicht mehr zur Verfügung zu stellen.

Sie haben über Ihr Konto Zugang zu Inhalten und Produkten. Kiwigrid übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Nutzung der Plattformprodukte während der Startphase nicht durch Ausfallzeiten, Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen, Updates und Upgrades oder Fehlfunktionen beeinträchtigt wird. Kiwigrid wird sich bemühen, die Referenznutzungsphase so benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten. Aufgrund technischer Störungen kann es jedoch zu vorübergehenden Einschränkungen oder Störungen kommen.

Soweit Plattformprodukte während der Startphase unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, ist die Haftung für Schäden aus der Nutzung abweichend von Abschnitt 10 ausgeschlossen, falls nicht grobe Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz vorliegen. Die Haftung für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz oder einem entsprechend anwendbaren zwingenden Recht ist nicht ausgeschlossen.

Produktionsphase: Der Startphase folgt eine Produktionsphase, in der SLAs bereitgestellt werden. Darüber hinaus können die Plattformprodukte nur zu den in Nr. 8 des Allgemeinen Teils A unserer AGB genannten Bedingungen eingestellt werden.


8. Sperrung

Kiwigrid kann Ihren Zugang zur Plattform KiwiOS.io sperren, wenn Kiwigrid nach billigem Ermessen feststellt, dass ihre Inhalte und/oder Ihre Nutzung der Plattform KiwiOS.io

  • ein Sicherheitsrisiko für die Plattform KiwiOS.io und/oder Dritte darstellen.
  • die Plattform KiwiOS.io oder die Systeme oder Inhalte anderer Kunden beeinträchtigen könnten.
  • gegen geltendes Recht verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen.
  • Kiwigrid oder Dritte einer Haftbarkeit aussetzen könnten oder
  • betrügerischer oder arglistiger Natur sind.

Kiwigrid kann Ihren Zugang zur Plattform KiwiOS.io sperren, wenn Kiwigrid nach billigem Ermessen feststellt, dass Sie gegen diese Bedingungen oder andere vertraglich festgelegte Sicherheitsvorschriften verstoßen.

Kiwigrid kann Ihren Zugang zur Plattform KiwiOS.io sperren, wenn Kiwigrid nach billigem Ermessen feststellt, dass Sie mit Ihren Zahlungsverpflichtungen mehr als 30 Tage im Rückstand sind.

Kiwigrid wird Sie durch eine Mitteilung an die Ihrem Account zugeordnete E-Mail-Adresse von der Sperrung in Kenntnis setzen, sofern Kiwigrid nicht aufgrund der Schwere und Dringlichkeit der Angelegenheit zum sofortigen Handeln verpflichtet ist und Sie deshalb nicht vorab benachrichtigen kann.

Die Sperre wird aufgehoben, sobald Sie das Problem, das zur Sperrung führte, behoben haben.

Das Recht von Kiwigrid, Ihren Zugang zur Plattform KiwiOS.io zu sperren, gilt zusätzlich zu dem Recht von Kiwigrid, diese Bedingungen gemäß Abschnitt 9 zu kündigen, sowie zu allen anderen Rechtsmitteln, die Kiwigrid unter geltendem Recht zur Verfügung stehen.


9. Laufzeit und Beendigung

9.1 Laufzeit

Die Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen beginnt mit der Vereinbarung zwischen Kiwigrid und Ihnen und bleibt bestehen, bis diese von Kiwigrid oder von Ihnen gekündigt wird.

9.2 Beendigung

Sie können die Nutzung unserer Plattformprodukte jederzeit mit oder ohne Ankündigung einstellen. Wenn Sie zudem die Bedingungen kündigen möchten, müssen Sie Kiwigrid vorher schriftlich benachrichtigen und nach der Kündigung die Nutzung der betreffenden Plattformprodukte einstellen.

Kiwigrid kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen. Das Recht, Ihren Zugang gemäß Abschnitt 8 zu sperren, bleibt davon unberührt.

9.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht der Parteien, diese Bedingungen aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn eine Partei grob gegen ausdrückliche Pflichten unter diesen Bedingungen verstößt – insbesondere, wenn Sie die Plattform KiwiOS.io oder die angebotenen Leistungen außerhalb des Geltungsbereichs dieser Bedingungen nutzen und nach Verstreichen einer angemessenen Abhilfefrist nach Abmahnung durch Kiwigrid weiterhin vertragsbrüchig bleiben.

9.4 Kündigungsfolgen

Bei Kündigung der Bedingungen oder der Sperrung Ihres Zugangs zu den jeweiligen Plattformprodukten stellen Sie die Nutzung dieser Plattformprodukte unverzüglich ein. Alle Daten werden wie in Abschnitt 5 d dargelegt gelöscht.

Ab dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung ist Ihr Client nicht mehr verfügbar. Sie bleiben für alle bis zum Datum der Kündigung angefallenen Gebühren und Kosten verantwortlich.

9.5 Überdauernde Bestimmungen

Das Ende der Bedingungen überdauern jene Bedingungen, die ihrem Wesen nach auf unbestimmte Zeit gelten sollen. Zu diesen gehören (ohne jedoch darauf beschränkt zu sein) die Abschnitte 4b, 5, 10 und 11.


10. Haftung für unsere Plattformprodukte

10.1 Garantien

Wir garantieren nicht, dass die Plattformprodukte unterbrechungs- und fehlerfrei funktionieren werden. Insbesondere kann der Betrieb der Plattformprodukte aufgrund von Wartungsarbeiten, Updates und System- oder Netzwerkausfällen unterbrochen werden. Kiwigrid haftet nicht für durch solche Unterbrechungen oder Funktionsstörungen entstehende Schäden oder mögliche Datenverluste.

Weitere Einzelheiten zu Verfügbarkeit und Leistungen der Plattformprodukte in der Produktionsnutzungsphase entnehmen Sie bitte der jeweiligen SLA-Dokumentation.

10.2 Haftung

Kiwigrid kann Ihren Zugang zur Plattform KiwiOS.io sperren, wenn Kiwigrid

  • nach billigem Ermessen feststellt, dass
  • gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder entsprechender zwingender Gesetze Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, was zu
  • Todesfällen, Personen- oder Sachschäden führt.

Für in sonstiger Weise fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haften Kiwigrid und deren Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei jedoch die Höhe der Haftung begrenzt auf den bei Annahme dieser Bedingungen durch Sie vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieser Bedingungen überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie deshalb vertrauen dürfen („wesentliche Vertragspflicht“).

Abweichend von der Regelung im ersten Absatz ist die Haftung von Kiwigrid bei fahrlässiger Verletzung einer von Ihnen nachgewiesenen wesentlichen Pflicht für alle im selben Vertragsjahr eintretenden Schadensfälle der Höhe nach auf den Auftragswert pro Vertragsjahr, maximal jedoch auf 50 000 Euro pro Vertragsjahr, begrenzt. Als „Vertragsjahr“ gelten jener Zwölfmonatszeitraum, der mit dem Datum der Registrierung beginnt, sowie jeder folgende Zwölfmonatszeitraum.

Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz nach § 536a BGB ist für Mängel, die bereits bei Abschluss dieser Bedingungen vorlagen, ausgeschlossen.

Im Übrigen ist die Haftung von Kiwigrid ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von Kiwigrid sowie für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und juristischen Einheiten von Kiwigrid.

10.3 Frei- und Schadloshaltung

Sie halten Kiwigrid frei und schadlos von allen Forderungen Dritter, die in Zusammenhang stehen mit

  • der missbräuchlichen Nutzung der Plattformprodukte durch Sie selbst oder durch Ihre Endnutzer.
  • einem Verstoß Ihrerseits oder Ihrer Endnutzer gegen diese Bedingungen oder gegen geltende Gesetze oder Vorschriften.
  • Ihrer Nutzung der Plattform KiwiOS und der Plattformprodukte in einer Weise, welche die Rechte Dritter verletzt.
  • Forderungen in Bezug auf Inhalte oder Daten, die von Ihnen, den in Ihrem Namen handelnden Personen oder Ihren Endnutzern in die Plattformprodukte eingespeist oder mit diesen genutzt werden. Dies umfasst alle Ansprüche, die sich aus der vorgeblichen Verletzung oder dem Missbrauch von Rechten Dritter durch Sie oder durch die Nutzung, Entwicklung, Gestaltung, Produktion, Werbung oder Vermarktung Ihrer Inhalte ergeben.
  • der Verwendung von Open-Source-Software durch Sie.
  • Verstößen gegen geltendes Datenschutzrecht oder andere datenschutzrechtlich relevante Bestimmungen durch Sie oder Ihre Inhalte, wie hier oder in anderem Zusammenhang zwischen den Parteien vereinbart.
  • Verstößen Ihrerseits gegen geltende Export- und Wiederausfuhrkontrollgesetze und Sanktionsvorschriften (es sei denn, Sie haben den Anspruch nicht zu vertreten).
  • Kiwigrid benachrichtigt Sie unverzüglich und überlässt es Ihnen, sich gegen derartige Ansprüche zu verteidigen. Kiwigrid wird Sie in angemessenem Umfang unterstützen. Insbesondere wird Kiwigrid Ihnen im Rahmen des Möglichen alle erforderlichen Informationen zur Nutzung und dem möglichen Umgang mit der Plattform KiwiOS.io und den Leistungsangeboten, die Gegenstand dieser Bedingungen sind, zur Verfügung stellen.


11. Allgemeine Bestimmungen

11.1 Änderungen

Wir sind berechtigt, die Bedingungen oder Teile derselben ändern, um beispielsweise Gesetzesänderungen oder Änderungen an unseren Plattformprodukten zu berücksichtigen. Wir empfehlen Ihnen, sich die Bedingungen regelmäßig anzusehen. Änderungen an den Bedingungen werden von uns in der Dokumentation des jeweiligen Plattformprodukts, auf dieser Website oder per E-Mail bekannt gegeben. Änderungen gelten nicht rückwirkend und treten frühestens 30 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Allerdings werden Änderungen, die neue Funktionen eines Plattformprodukts betreffen, oder aus rechtlichen Gründen vorgenommene Änderungen sofort wirksam. Wenn Sie mit den geänderten Bedingungen für ein Plattformprodukt nicht einverstanden sind, stellen Sie bitte die Nutzung des entsprechenden Plattformprodukts ein. Ihre fortgesetzte Nutzung des Plattformprodukts stellt Ihre Zustimmung zu den geänderten Bedingungen dar.

11.2 Allgemeine Bestimmungen

Keine der Bestimmungen schränkt die Möglichkeit der Parteien ein, Unterlassungsverfügungen zu beantragen. Wir haften nicht für Leistungsausfälle oder -verzögerungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, welche außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Wenn Sie sich nicht an die Bedingungen halten und Kiwigrid nicht unverzüglich entsprechende Maßnahmen ergreift, bedeutet dies nicht, dass Kiwigrid auf etwaige Rechte verzichtet (beispielsweise darauf, künftig entsprechende Maßnahmen zu ergreifen).

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Ergänzend gelten die Bestimmungen des Allgemeinen Teils A unserer AGB. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende oder zu ihnen im Widerspruch stehende Geschäftsbedingungen von Ihnen oder Dritten finden auch dann keine Anwendung, wenn Kiwigrid ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Kiwigrid ist berechtigt, Dritte als Unterauftragnehmer mit der Erbringung von Leistungen zu beauftragen.

Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, ist Dresden in Deutschland.

11.3 Sonstige Bestimmungen

Höhere Gewalt: Betriebsunterbrechungen durch höhere Gewalt oder sonstige unabwendbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Kiwigrid liegen,

  • die mit vertretbarem Aufwand nicht abgewendet werden konnten,
  • die selbst bei größter Sorgfalt nicht vorhersehbar waren,
  • die die Erfüllung von Kiwigrids hierunter begründeten Pflichten erheblich erschweren oder ganz oder teilweise unmöglich machen
  • (wie z. B. Streiks, Aussperrungen, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und Transportbehinderungen), entbinden Kiwigrid für die Dauer eines solchen Ereignisses von den hierunter bestehenden Verpflichtungen.

Erklärungen oder Anzeigen, die nach Ihrer Zustimmung zu diesen Bedingungen von Ihnen gegenüber Kiwigrid abzugeben sind (wie Fristsetzungen, Mängelanzeigen usw.), bedürfen der Schriftform, um Rechtswirksamkeit zu erlangen.

Sie sind ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Kiwigrid (die nicht unbillig verweigert werden darf) nicht dazu berechtigt, Ihre hierunter bestehenden Verpflichtungen ganz oder teilweise abzutreten.

D. Besondere Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Kiwigrid-Hardware

 

1. Geltungsbereich des Teils D

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von Hardware durch Kiwigrid zum Einsatz im Zusammenhang mit der Kiwigrid-Plattform und deren Lieferung an den Kunden sowie die Gewährung eines einfachen, nicht ausschließlichen, zeitlich unbefristeten und übertragbaren Nutzungsrechtes an der Betriebssoftware der verkauften Hardware unter Beachtung der Einschränkung unter Ziffern 4 und 5.

1.2 Ergänzend zu diesen Bestimmungen gelten die Regelungen des Allgemeinen Teils A der AGB.


2. Vertragsgegenständliche Leistungen

2.1 Gegenstand dieses Einzelvertrags Hardware ist der Verkauf von Energy Managern und gegebenenfalls jeweils vereinbarten Erweiterungen von Kiwigrid an den Kunden („Hardware“).

2.2 Die Hardware ist für die Nutzung im Zusammenwirken mit der Kiwigrid-Plattform geeignet. Die vollumfängliche Nutzung der Hardware und ihres Betriebssystems ist nur im Zusammenhang mit der Kiwigrid-Plattform und einer Verbindung der Hardware zum Internet möglich, die der Kunde oder dessen Endkunden sicherstellen müssen.  Eine solche Internetverbindung ermöglicht es Kiwigrid, unter anderem Updates der Betriebssoftware der Hardware vorzunehmen.

2.3 Die Beschaffenheit, der Leistungsumfang, die Funktionalitäten und die Kompatibilität der Hardware sowie die erforderlichen Systemvoraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, die dem Kunden spätestens bei Angebotslegung zur Verfügung gestellt wird, ergänzend aus der Installations- und Bedienungsanleitung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 

2.4 Beinhaltet die Lieferung der Hardware eine für ihre Funktionsfähigkeit zwingend notwendige Betriebssoftware, erhält der Kunde an dieser nur ein Recht zum Einsatz mit dieser Hardware. Sonstige Software unterliegt gesonderten Regelungen. 

2.5 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Hardware durch den Kunden gemäß zur Verfügung gestellter Installationsanleitung sachgemäß installiert und in Betrieb genommen. Alle weiteren Leistungen von Kiwigrid, die auf Wunsch des Kunden erbracht werden (insbesondere Einsatzvorbereitung, Installation und Demonstration erfolgreicher Installation, Einweisung, Schulung und Beratung), werden nach Aufwand vergütet.


3. Bestellverfahren, Mengenforecast und Lieferung

3.1 Will der Kunde Hardware kaufen, muss der Kunde mindestens acht (8) Wochen vor dem gewünschten Liefertermin dies schriftlich oder in Textform durch eine Bestellung der Kiwigrid mitteilen.

3.2 Eine Bestellung des Kunden wird jeweils mit der Annahme durch Kiwigrid verbindlich. Die Annahme erfolgt schriftlich oder in Textform an den Kunden und enthält bestätigte Mengenangaben und den Liefertermin.

3.3 Zur besseren Planbarkeit künftiger Bestellmengen wird der Kunde spätestens vier (4) Wochen vor Beginn eines jeden Kalenderquartals den voraussichtlichen Bedarf an Hardware für die jeweils folgenden drei (3) Kalendermonate schriftlich oder in Textform mitteilen. Diese Bedarfsvorschau ist für beide Parteien zwar unverbindlich, soll jedoch der besseren Planbarkeit für die Vertragsdurchführung dienen. 

3.4 Sobald für Kiwigrid die Überschreitung eines vereinbarten Liefertermins absehbar wird, hat Kiwigrid diese dem Kunden unverzüglich in Textform anzuzeigen. Kiwigrid und Kunde werden sich einvernehmlich abstimmen, auf welche Weise etwaige nachteilige Folgen der drohenden Überschreitung des Liefertermins abgewendet oder gemildert werden können. 

3.5 Die vom Kunden gekaufte Hardware ist vom Kunden bei Kiwigrid abzuholen (Ex works Kiwigrid, Kleiststraße 10 a-c, 01129 Dresden gemäß Incoterms 2020), es sei denn, die Parteien vereinbaren den Versand an eine andere Lieferadresse (Schickschuld).

3.6 Kiwigrid wird die bestellte Hardware mit den jeweils beauftragten Kiwigrid-Applikationen und der notwendigen Version des Betriebssystems vorinstallieren, eine entsprechende Bindung an den jeweiligen Kunden-Mandanten der KiwiOS.cloud vornehmen und die bestellten Kiwigrid-Applikationen für den jeweiligen Kunden-Mandanten freischalten. Die installierte Version der Software wird von Kiwigrid im Lieferschein dokumentiert.


4. Erwerb der Hardware und Mitwirkungspflichten; Nutzungsrecht an der Betriebssoftware; Urheberrechte; Weitergabe von Nutzungsrechten

4.1 Vorbehaltlich der Ziffer 6.1, erwirbt der Kunde das Eigentum an der im Auftrag bezeichneten Hardware und dem dabei enthaltenen Lieferumfang (einschließlich der Kurzdokumentation). Die Bedienungsanleitung und die Installationsanleitung können dem Kunden nach Wahl von Kiwigrid elektronisch zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist. 

4.2 Der Kunde wird sicherstellen, dass alle Hardware nur durch geschultes Fachpersonal installiert wird, sofern ausdrücklich nicht anders gekennzeichnet. Der Kunde verpflichtet sich daher, regelmäßige Schulungen von Installateuren (also eigenen Kräften und Externen) anzubieten und vorzunehmen, die mit der Installation der Hardware beauftragt werden sollen und seine Endkunden zu verpflichten, die Installation der Hardware nur durch vom Kunden geschulte Installateure vornehmen zu lassen. 

4.3 Kiwigrid gewährt dem Kunden, mit der Einschränkung von Ziffer 5, das nicht ausschließliche, zeitlich unbefristete und übertragbare Nutzungsrecht an der auf der Hardware installierten Betriebssoftware. Dem Kunden ist bekannt, dass eine vollumfängliche Nutzung von Hardware und Betriebssoftware nur im Zusammenhang mit dem Zugang zur Kiwigrid-Plattform möglich ist. Diese Zugangsberechtigung ist zeitlich auf die Laufzeit einer SaaS-Beauftragung, bzw. PaaS-Beauftragung zwischen Kiwigrid und dem betreffenden Kunden befristet. 

4.4 Die Betriebssoftware ist in ausführbarer Form (Objectcode) auf der Hardware installiert. Quellcodes werden nicht mit der Hardware ausgeliefert. 

4.5 Die Betriebssoftware einschließlich der zugehörigen Dokumentationen sowie die mitgelieferten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. 

4.6 Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Hardware und der Betriebssoftware sichergestellt ist, beispielsweise durch eine entsprechende Verpflichtung seiner Endkunden. 

4.7 Der Kunde ist berechtigt, die Hardware nach deren Erwerb einzeln oder in Kombination mit seinen eigenen Produkten direkt oder über Wiederverkäufer in den Markt zu bringen. 

4.8 Ist der Kunde Wiederverkäufer oder macht der Kunde ansonsten von seinem Recht auf Übertragung der Nutzungsrechte an der Betriebssoftware an einen Dritten Gebrauch, hat er die vertraglichen Verpflichtungen gem. Ziffer 4 und Ziffer 5 dem Dritten aufzuerlegen. Mit einer Übertragung der Nutzungsrechte gehen diese auf den neuen Nutzer über, die Nutzungsrechte des Kunden erlöschen. Alle vorhandenen Kopien der übertragenen Betriebssoftware sind zu löschen. 

4.9 Kopien der Dokumentation dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken erstellt werden. 


5. Außerordentliche Kündigung der Nutzungsrechte an der Betriebssoftware

5.1 Verletzt der Kunde schwerwiegend die vereinbarten Nutzungsrechte oder Schutzrechte des Rechtsinhabers, kann Kiwigrid die Nutzungsrechte kündigen. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch Kiwigrid voraus. 

5.2 Die Betriebssoftware unterliegt ggf. in einzelnen Ländern Exportkontrollvorschriften. Für deren Einhaltung ist der Kunde verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen solche Exportkontrollvorschriften, kann Kiwigrid die Nutzungsrechte entziehen. 

5.3 Im Falle einer Kündigung der Nutzungsrechte nach Ziffer 5.1 ist der Kunde verpflichtet, die von der Kündigung betroffene Betriebssoftware einschließlich der Dokumentation und aller Kopien zu löschen. Auf Verlangen von Kiwigrid gibt der Kunde über die Löschung eine Erklärung ab. 


6. Erweiterter Eigentumsvorbehalt

6.1 Die von Kiwigrid gelieferte Hardware bleibt Eigentum von Kiwigrid, bis alle Forderungen getilgt sind, die Kiwigrid gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehen. 

6.2 Vertreibt der Kunde die Hardware als Wiederverkäufer seinerseits an Wiederverkäufer oder an Endkunden, darf die von Kiwigrid gelieferte Hardware nur unter Vorbehalt des Eigentums bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußert werden. 

6.3 Der Kunde als Wiederverkäufer tritt hiermit im Voraus sämtliche Forderungen einschließlich aller Nebenrechte in voller Höhe an Kiwigrid ab, die er aus dem Verkauf der im Eigentum von Kiwigrid stehenden Hardware gegenüber seinen Abnehmern erwirbt. Wurde die im Eigentum von Kiwigrid stehende Hardware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf denjenigen Teil des Gesamtpreises, der dem Verhältnis des Wertes der Hardware von Kiwigrid zum Wert aller zu dem Gesamtpreis verkauften Sachen entspricht. 

6.4 Der Kunde ist berechtigt, die an Kiwigrid abgetretenen Forderungen einzuziehen. Er hat den Erlös spätestens bei jeweiliger Fälligkeit an Kiwigrid abzuführen. Kiwigrid ist bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Vermögensverschlechterung berechtigt, die Abtretung offen zu legen und die Zahlung des Abnehmers unmittelbar an sich zu fordern. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von Kiwigrid, die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen und Kiwigrid alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Unterlagen auszuhändigen und Auskünfte zu erteilen. Er ist ferner verpflichtet, Kiwigrid auf Verlangen eine genaue Aufstellung der an Kiwigrid abgetretenen Forderungen unter Angabe der Schuldner, der Höhe der einzelnen Forderungen, der Rechnungsdaten und der sonst von Kiwigrid gewünschten, speziell für die Eintreibung der Forderung erforderlichen Angaben zu übermitteln. 

6.5 Verpfändungen, Sicherheitsübereignungen und Sicherheitsübertragungen der im Eigentum von Kiwigrid stehenden Hardware oder der an Kiwigrid abgetretenen Forderungen sind dem Kunden ausdrücklich untersagt. 

6.6 Ebenso sind dem Kunden der Abschluss und die Durchführung von Globalzessionsverträgen oder von sogenannten Factoringverträgen (Überlassung der Forderung an ein Faktorunternehmen oder an einen Dritten als Sicherungsgeschäft, sog. unechtes Factoring) ausdrücklich untersagt, soweit sich ein derartiger Vertrag auf Forderungen bezieht, die auf der Grundlage dieser Vertragsbedingungen abgetreten werden. Der Kunde ist verpflichtet, Kiwigrid davon in Kenntnis zu setzen, wenn er bei Aufnahme der Geschäftsbeziehungen zu Kiwigrid oder bei Entgegennahme dieser Bedingungen bereits mit einem Dritten Verträge der in vorhergehendem Satz bezeichneten Art geschlossen hat. 

6.7 Der Kunde ist verpflichtet, Kiwigrid von etwaigen Zugriffen Dritter auf die im Eigentum von Kiwigrid stehende Hardware oder auf die an Kiwigrid abgetretenen Forderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und Kiwigrid bei der Wahrung ihrer Rechte in jeder Weise zu unterstützen. Insbesondere hat er bei einer etwaigen Pfändung den Vollstreckungsbeamten darauf hinzuweisen, dass die gepfändete Hardware im Eigentum von Kiwigrid steht. Er hat Kiwigrid das Pfändungsprotokoll unverzüglich zu übersenden und Kiwigrid dabei schriftlich zu bestätigen, dass die gepfändete Hardware im Eigentum von Kiwigrid ist. Sofern durch den Zugriff Dritter Schäden an der Hardware von Kiwigrid entstehen sollten, hat der Kunde diese zu ersetzen. Der Kunde hat alle Kosten zu tragen, die durch eine Intervention durch Kiwigrid
entstehen. 

6.8 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder stellt er seine Zahlungen ein, erlischt sein Recht auf Weiterveräußerung der Hardware von Kiwigrid und zum Einzug der damit einher gehenden Forderungen. 

6.9 Bei Zahlungsverzug ist Kiwigrid berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Hardware zurückzufordern oder wenn diese weiterveräußert sind, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. 


7. Gewährleistung; Sach- und Rechtsmängel

7.1 Kiwigrid gewährleistet, dass die Hardware bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarungen gemäß Ziffer 2 entspricht. 

7.2 Für Sachmängel gilt ergänzend die Ziffer 9 und für Rechtsmängel ergänzend die Ziffer 10 des Allgemeinen Teils A der AGB

7.3 Die gelieferte Hardware ist unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen (§ 377 HGB). Sie gilt als genehmigt, wenn Kiwigrid nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen zehn (10) Werktagen nach Ablieferung der Hardware oder ansonsten binnen zehn (10) Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung der Hardware ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist. Der Kunde hat Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbar sind. Auf Verlangen von Kiwigrid ist die beanstandete Hardware frachtfrei an Kiwigrid zum Zwecke der Nacherfüllung zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet Kiwigrid die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil die Hardware sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs sowie im Ausland befindet. 

7.4 Bei Sachmängeln der gelieferten Hardware ist Kiwigrid nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Dabei berücksichtigt Kiwigrid die Interessen des Kunden angemessen. Kiwigrid kann die Nachbesserung auch durch Bereitstellung eines Software-Updates der Betriebssoftware der Hardware vornehmen, das den Mangel beseitigt. Der Kunde wird hierfür die gelieferte Hardware mit dem Internet verbinden und das Update im erforderlichen Maß nach Vorgaben der Kiwigrid unterstützen. Kiwigrid ist so lange von der Erbringung der Gewährleistung befreit, wie der Kunde die Internetverbindung jeweils für ein Update nicht herstellt oder das Update nicht im erforderlichen Maß unterstützt. Das Eigentum an Teilen, die auf Grund einer Nacherfüllung ausgewechselt werden, geht auf Kiwigrid über. 

§ 439 Absatz 6 BGB bleibt unberührt. 

7.5 Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, wird Kiwigrid die Hardware zurücknehmen und die vom Kunden geleistete Vergütung, abzüglich der dem Kunden gewährten Nutzungsmöglichkeiten, zurückzahlen, höchstens jedoch den zum Zeitpunkt der Rückgabe gewöhnlichen Verkaufswerts dieser Hardware. 

7.6 Hat Kiwigrid einen Mangel zu vertreten, kann der Kunde unter den in Ziffer 11 der Regelungen des Allgemeinen Teils A der AGB bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen. 

7.7 In dem Fall, dass die Hardware ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird Kiwigrid nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten die Hardware derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, die Hardware aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das spezifische Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt ihr dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden unterliegen den Regelungen der Ziffer 11 des Allgemeinen Teils A der AGB

7.8 Für Hardware, die nicht gemäß den Vorgaben der Ziffer 4.2 durch fachkundiges, geschultes Personal installiert wird, übernimmt Kiwigrid keine Gewährleistung. Eine nicht vertragsgemäße Nutzung der Ware begründet ebenfalls keinen Mangel. 

7.9 Die Gewährleistung entfällt auch, wenn der Kunde ohne Zustimmung durch Kiwigrid die Hardware ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 

7.10 Produkt- und andere Eigenschaftsbeschreibungen von Kiwigrid stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im Sinne der § 443 BGB dar. Die Parteien vereinbaren, dass eine Garantieerklärung im Sinne des § 443 BGB nur dann vorliegt, wenn Kiwigrid diese schriftlich unter Verwendung des Begriffes „Garantie“ und unter Befolgung der in § 479 BGB aufgeführten Formvorschriften abgibt. 

E. Besondere Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen

 

1. Geltungsbereich des Teils E

Diese Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu den Regelungen des Allgemeinen Teils A der AGB für von Kiwigrid angebotene Dienstleistungen.


2. Art und Umfang der Dienstleistung

2.1 Kiwigrid unterstützt den Kunden insbesondere bei den folgenden Arten von Dienstleistungen: 

  • Änderung von Kiwigrid-Produkten i.S.v. Ziffer 2.1 Teil B der AGB (SaaS), zum Beispiel kundenspezifische Anpassungen oder Erweiterungen
  • Software-Entwicklungen
  • Durchführung von Analysen 
  • Projektleitung bzw. -management 
  • Organisationsberatung 
  • Einführungsunterstützung 
  • Installation 
  • Bedienungseinweisungen/Schulungen
  • Managementberatung

Art, Ort, Zeit und Umfang der Dienstleistungen sind im jeweiligen Einzelvertrag bestimmt. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen und werden nur in Form einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung im Einzelvertrag wirksam. 

2.2 Mit den unter Ziffer 2.1 genannten Leistungen unterstützt Kiwigrid den Kunden ausschließlich bei den Vorhaben im Zusammenhang mit der Durchführung des Einzelvertrages; die Projekt- und Erfolgsverantwortung trägt der Kunde. Kiwigrid übernimmt im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis, soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wurde. 

2.3 Kiwigrid erbringt die Dienstleistungen nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter von Kiwigrid. Auch ist der Kunde gegenüber den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeiter nicht weisungsbefugt.


3. Nutzungsrechte

3.1 Sämtliche in Verbindung mit den Dienstleistungen von Kiwigrid stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen, verbleiben bei Kiwigrid. 

3.2 Dem Kunden wird nach vollständiger Vergütungszahlung das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht eingeräumt, die Dienstleistungsergebnisse für eigene Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks dauerhaft zu nutzen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

3.3 Beabsichtigt der Kunde, Dritten Nutzungsrechte an den erbrachten Dienstleistungsergebnissen einzuräumen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung von Kiwigrid.


4. Leistungsstörungen

4.1 Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat Kiwigrid dies zu vertreten, so ist sie verpflichtet, die Dienstleistung ganz oder in Teilen ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen, es sei denn, dies ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Voraussetzung ist eine schriftliche Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis. 

4.2 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen qualitativer Leistungsstörungen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


5. Vergütung

Die Vergütung der Erbringung von Dienstleistungen im Sinne der vorgehenden Regelungen, richtet sich nach den Standard-, bzw. veröffentlichten Listenpreisen (abrufbar unter : …).