Mehr Markt und Flexibilität wagen - Stellungnahme zum Eckpunktepapier der BNetzA zu §14a EnWG

Ende November 2022 war es endlich so weit: die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichte ein lang erwartetes Eckpunktepapier zur netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Das Papier ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, den so genannten §14a des Energiewirtschaftsgesetzes neu zu regeln. 

Das aktuell laufende Konsultationsverfahren zu den Vorschlägen der BNetzA bildet dabei den vorläufigen Schlusspunkt einer Hängepartie, die seit knapp zwei Jahren andauert. Kurz vor Weihnachten 2020 war eine Novellierung des §14a EnWG in die Verbändeanhörung gegeben worden - diese wurde jedoch kurz darauf von dem damaligen Wirtschaftsminister Peter Altmaier gestoppt und der Vorschlag daraufhin komplett zurückgezogen. Danach ist es ruhig geworden um eine Neuregelung - und auch lange ruhig geblieben, trotz verschiedener Ankündigungen.

Seit Juli 2022 hat nun die BNetzA die Aufgabe, die Novellierung voranzutreiben. Das ist richtig und wichtig, denn die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind ein integraler Bestandteil, um die Energiewende zum Erfolg zu führen. Werden Wärmepumpen und Wallboxen netzdienlich eingesetzt, wird eine wirkliche Sektorenkopplung erreicht. Zudem bietet die intelligente Steuerung der Netzanschlüsse ein großes Potenzial für das Stromnetz, da dadurch sowohl in Engpass- als auch in Überschuss-Situationen die Flexibilität im Verbrauch genutzt werden kann. Dies führt zu weniger Netzengpässen sowie günstigeren Strompreisen und Netztentgelten - ein win-win für alle Beteiligten.

Eine Neuregelung ist in Sicht

Das Eckpunktepapier der BNetzA ist ein wichtiger Schritt, um endlich regulatorische Klarheit und verlässliche Rahmenbedingungen zu setzen. Es ist zu begrüßen, dass die BNetzA bundeseinheitliche Regelungen schaffen will. Bislang waren zum Beispiel reduzierte Netzentgelte vom jeweiligen lokalen Netzbetreiber abhängig. Für die Verbraucher war das undurchsichtig und wenig nutzerfreundlich. Außerdem sind bundeseinheitliche Regelungen ein guter Nährboden für Lösungen, die auf steuerbaren Verbrauchseinrichtungen aufsetzen. Die Konvergenz von Strom, Wärme und Mobilität wird somit weiter gestärkt.

Mehr Markt und Flexibilität wagen

Allerdings hat auch das vorliegende Eckpunktepapier noch Verbesserungsbedarf. Aus unserer Sicht sind dabei die folgenden Punkte zentral:

Erstens fokussiert der Entwurf sich auf das Abregeln von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, schlägt aber keine Regelungen und Anreize für den netzdienlichen Verbrauch vor. Dabei ist §14a EnWG doch in dem Geiste einer möglichst netzdienlichen Stromnutzung verfasst worden. Netzdienlichkeit kann auch darin bestehen, in Zeiten von einem Stromüberangebot beispielsweise die Batterie des Elektroautos zu laden. Incentiviert über Preissignale könnten Nutzer ihren Stromverbrauch variabel anpassen und somit Engpässe im Verteilnetz proaktiv verhindern und damit teuren Netzausbau oder Abregelungen verhindern. 

Für uns ist die Vermeidung eines Eingriffes in ein Energiesystem immer besser als der eigentliche Eingriff. Dafür braucht es Anreize, um entsprechendes Verhalten zu fördern. Das Papier der BNetzA berücksichtigt das Instrument der zeitvariablen Netzentgelte leider nicht ausreichend. Dabei könnte das Laden von Elektroautos damit auf Zeiten verschoben werden, zu denen der Strompreis günstiger ist. Netzengpässe und Steuerungseingriffe würden vermieden.

Zweitens sehen wir es kritisch, dass der Entwurf eine Einzelsteuerung der Verbraucher besser stellt, als eine Prosumersteuerung. So wird bei einem Netzanschluss, der Wärmepumpe, Ladesäule und Batterie vereint, mindestens 11 kW (3*3,7 kW) zugesichert, während bei einer Prosumersteuerung (Steuerung über den gesamten Netzanschluss) lediglich 5 kW in Summe zugestanden wird. Hier müssten im Sinne eines effizienten Einsatzes der steuerbaren Verbraucher sowohl kapazitätsbezogene als auch finanzielle Vorteile für die Prosumersteuerung vorliegen. Ein koordinierter Netzbezug ist deutlich effizienter als die Betrachtung von einzelnen Verbrauchern. Diese Erfahrung haben wir im NetzFlex gemeinsam mit Partnern wie MITNETZ Strom, einer Tochtergesellschaft der enviaM, gemacht. 

In diesem Pilotvorhaben haben wir erarbeitet, wie die Interessen der Kund*innen und die Anforderungen des Netzbetreibers an die Integration von erneuerbaren Energien gleichermaßen bedient werden können. Das Projekt hat gezeigt, dass eine zeitlich koordinierte, netzdienliche Nutzung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen die Stromkosten für Endkund*innen senkt und die Energiewende nutzerfreundlicher macht. In dem aktuellen Entwurf ist die Prosumersteuerung nicht genügend berücksichtigt bzw. die Grenze für den Leistungsbezug von 5 kW deutlich zu niedrig angesetzt. Wir halten eine Erhöhung daher für zwingend geboten.

Es braucht ambitionierte Regelungen

Die Vorschläge der BNetzA gehen in die richtige Richtung. Es ist aber an der Zeit, dass wir noch einen Schritt weiter gehen und einen wirklich ambitionierten Rahmen umsetzen, der die Vorteile von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen voll ausspielt und für das Netz und die Verbraucher*innen sowohl Effizienz als auch Kostenvorteile mitbringt.